Winterdienst Wo Bürger auch Straßen räumen müssen

Bitburg · Es gibt einen Winterdienst in Bitburg. Aber der räumt nicht überall. In wenig befahrenen Straßen müssen die Grundstückseigentümer selbst für Sicherheit sorgen.

 Dieter Poss schüppt Schneematsch an der Römermauer in Bitburg.

Dieter Poss schüppt Schneematsch an der Römermauer in Bitburg.

Foto: TV/Dagmar Dettmer

(red) Schnee, Schneematsch oder überfrierende Nässe: Dann müssen die Bürger ran an die Schaufel. Das gilt in Bitburg wie überall. Doch die Stadtverwaltung beklagt, dass sich viele Anlieger ihrer Räum- und Streupflicht offensichtlich nicht bewusst sind. Mit Verweis auf die Straßenreinigungssatzung erklärt die Verwaltung erneut, dass die Reinigung der Bürgersteige sowie auch etlicher Straßen Sache der Eigentümer der jeweiligen Grundstücke ist. Das gilt auch für unbebaute Flächen.

Die Stadt selbst räumt und streut im Winterdienst nur Straßen, die als „verkehrswichtig und besonders gefährlich“ eingestuft wurden. Wer wissen will, in welche Kategorie eine Straße fällt, kann auf der Homepage der Stadt (www.bitburg.de)  unter „Satzungen“ nachlesen oder im Rathaus nachfragen.

Auch die Zeiträume, wann geräumt sein muss, sind geregelt: werktags von 7 bis 21 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr. Geräumt heißt dabei, dass der Gehweg auf einer Breite von eineinhalb Metern frei ist. In der Fußgängerzone sogar zwei Meter. Bei Missachtung kann ein Bußgeld fällig werden.

Bei Fragen hilft das Ordnungsamt Bitburg, Telefon 06561/6001-0, oder per Mail an bitburg@bitburg.de weiter.

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