Wodka, Drogen und eine Pistole - Amtsgericht Bitburg verurteilt 25-Jährigen zu Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten

Bitburg · Ein 25-jähriger hat sich im September 2013 mit einem Komplizen gewaltsam Zugriff in das Haus eines Ehepaars in Echternacherbrück verschafft. Dabei bedrohte er die Frau mit einer Pistole. Das Amtsgericht Bitburg hat ihn am Mittwoch zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Im Prozess legte er ein Geständnis ab.

Sie umklammert ihren Plüschbären ganz fest und wiederholt den gleichen Satz immer wieder: "Mir ist ganz schlecht." Der älteren Frau mit den blonden Haaren graust es, ihre Peiniger gleich vor Gericht zu sehen. Es bedeutet nämlich, dass sie sich an den 8. September 2013 wieder erinnern muss. Den Abend, als der 25-jährige Angeklagte zusammen mit einem Komplizen in das Haus der Eheleute an der Sauer eingedrungen ist und sie mit Waffen bedroht hat.

Der Griff um den Bären wird immer fester. Umgeben von zwei Justizbeamten wird der Angeklagte in Handschellen in den Gerichtssaal des Bitburger Amtsgerichts geführt. Die Atmung wird schwerer. In den eigenen vier Wänden mit einer Waffe bedroht zu werden, hat die Frau traumatisiert, erklärt Staatsanwalt Arnold Schomer. Er verliest die Anklageschrift, in der dem 25-Jährigen Verstoß gegen das Waffengesetz, gefährliche Körperverletzung und Nötigung vorgeworfen wird. Der junge Mann gesteht und räumt die Taten ein.

Gemeinsam mit einem Komplizen sei er aus Frankreich nach Luxemburg gereist, um ein Auto zu stehlen. Im Laufe des Prozesses stellt sich jedoch heraus, dass nicht das Fahrzeug im Mittelpunkt der Reise steht, sondern das Haus eines Ehepaars in Echternacherbrück. Nach Ankunft in Luxemburg fuhren die beiden Männer "in der Gegend herum" und machten gegen Abend Rast an einer Tankstelle. Dort trank der Angeklagte nach eigenen Angaben eine Menge Wodka und rauchte mehrere Joints. "Ich hatte Streit mit meiner Frau und war vollkommen fertig", erzählt er.

Keine Entschuldigung erwünscht

Als sein Komplize ihm sagt, dass er eine Idee hat, wie die beiden an Geld kommen können, folgt der 25-Jährige dem mittlerweile zu drei Jahren und drei Monaten verurteilten Mann. Und bekommt seiner Aussage nach eine Pistole von ihm in die Hand gedrückt. Sie betreten das Grundstück des Ehepaars. Aber der Hund des Paares schlägt Alarm. "Das war der Augenblick, wo ich nach unten in den Keller ging und die Tür öffnete", erinnert sich der Ehemann. Im Glauben, einen Betrunkenen zu vertreiben, spricht er den Angeklagten an: "Verschwinde." Dass ihm gleich eine Pistole an den Brustkorb gehalten wird, hätte er sich niemals vorstellen können. Doch es passierte.

Allerdings lässt der 25-Jährige von dem Mann ab. Er weiß, dass sein Partner die Schrotflinte auf sein Opfer gerichtet hat, bahnt sich seinen Weg in den Keller und geht auf die Ehefrau los. Er habe sie bei den Haaren gepackt, sie auf den Boden gedrückt und ihr die Pistole in den Nacken gehalten, räumt er ein. Doch nachdem die beiden Gauner von dem Ehemann Gegenwehr erhielten, flohen sie. Richter Udo May und Staatsanwalt Arnold Schomer loben den Ehemann für seine Zivilcourage. Als Verteidiger Bernward Wittschier dem Geschädigten erklärt, dass sich sein Mandant gerne für sein Verhalten entschuldigen würde, blockt das Opfer ab. "Darauf lege ich keinen Wert."

Wittschier gibt zu, dass es sich um eine "aggressive Aktion" gehandelt hat und beantragt für den 25-Jährigen eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Staatsanwalt Schomer beantragt drei Jahre und drei Monate. Letztlich entscheidet Richter May mit seinen Schöffen, dass der Angeklagte für zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis muss. Das Urteil ist rechtskräftig. mmp

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