Zeugen sollen Klarheit schaffen

Vor dem Bitburger Amtsgericht sollte gestern geklärt werden, ob ein Tankstellen-Pächter eine Frau verleumdet hat oder nicht. Zu der Verhandlung kam es, da der Mann Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hatte, der gegen ihn erhoben worden war. Ein Urteil gab es nicht, die Verhandlung wird fortgesetzt.

Bitburg. (scho) Eine deftige Stunde spielte sich gestern im Amtsgericht Bitburg vor rund 15 Zuhörern ab. Im Juni 2006 soll der Tankstellen-Pächter M. "unwahre Tatsachen verbreitet haben, die geeignet sind, die Betroffene in Misskredit zu bringen oder öffentlich herab zu würdigen" stand in der Anklageschrift, die Staatsanwältin Frauke Straaten vortrug. M. soll einem Privatdetektiv erzählt haben, dass sich Frau R. im Tankstellen-Imbiss entblößt, sich Männern angeboten und er ihr deshalb dann Hausverbot erteilt habe.

Vor Gericht blieb M. gestern im Kern bei seiner Aussage: "Die hat über Wochen immer Runden für Stammkunden geschmissen, von ihrer gescheiterten Ehe erzählt. Dann kam der Alkohol dazu, das ist ausgeartet. Sie hat ihren Pullover hochgezogen und gesagt: ‚Guckt mal, was ich für einen BH habe.' Und den Rock hat sie hochgezogen." Richterin Ines Ritter will das Wort "angeboten" präzisiert haben. "Sie hat zu zwei Männern gesagt: ‚Mit dir will ich schlafen und mit Dir auch'", antwortete darauf M., der sich nicht mehr sicher war, ob er später gegenüber dem Detektiv H. tatsächlich das Wort "angeboten" verwendet hat. Detektiv H. sagte aus, dass er den Tankstellen-Pächter nach Frau R. gefragt habe und dieser gesagt habe: "Die kommt nicht mehr, die hat Hausverbot." Darauf habe M. ihm erzählt, wie sich die Frau seinen Gästen "angebiedert" und "angenähert" hätte. Auch H. war sich nicht sicher, ob die Wörter "angeboten" und "entblößt", die später in seinem Detektiv-Bericht standen, von den Angeklagten verwendet worden waren. Der Anwalt, der die Frau in ihrer Nebenklage vertritt, betonte: "Aber das hört sich doch an, als ob sie sich prostituieren wollte." Darauf erwiderte H., dass er das Wort "angeboten" so nicht gemeint habe und "entblößen" sei für ihn, wenn sich jemand nicht gesellschaftskonform verhalte, auch wenn nur der BH und nicht die Brust zu sehen sei.

"Ihr Bericht basiert also auf Aussagen verschiedener Leute, und sie können nicht mehr genau im Einzelnen zuordnen, was der Angeklagte B. gesagt hat, was andere gesagt haben und was eventuell ihre eigene Interpretation ist", fasste Richterin Ines Ritter zusammen. W. selbst wiederum gab eine völlig andere Geschichte zu Protokoll. Sie sei zwar öfter in dem Imbiss gewesen, wenn sie dort tanken war: "Aber ich habe nicht etwa Hausverbot bekommen, sondern gehe da nicht mehr hin, seit M. Lügen über mich verbreitet. Das ist Rufmord."

Das Gericht entschied sich für einen Fortsetzungs-Termin am Mittwoch, 5. August, bei dem weitere Zeugen vorgeladen werden, die den Abend erlebt haben.

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