Stadt erlässt Verordnung Wieso am Bitburger ZOB jetzt wieder ein monatelanges Alkoholverbot gilt

Bitburg · Wie in den vergangenen Jahren gilt auch ab jetzt für die wärmeren Monate wieder ein Alkoholverbot am Bitburger ZOB und Waisenhauspark. Das hilft der Polizei. Handlungsbedarf besteht am Busbahnhof trotzdem.

Bitte kein Bit: Alkoholkonsum am ZOB ist wieder verboten.

Bitte kein Bit: Alkoholkonsum am ZOB ist wieder verboten.

Foto: TV/Nathalie Hartl