Stadt erlässt Verordnung Wieso am Bitburger ZOB jetzt wieder ein monatelanges Alkoholverbot gilt

Bitburg · Wie in den vergangenen Jahren gilt auch ab jetzt für die wärmeren Monate wieder ein Alkoholverbot am Bitburger ZOB und Waisenhauspark. Das hilft der Polizei. Handlungsbedarf besteht am Busbahnhof trotzdem.

 Bitte kein Bit: Alkoholkonsum am ZOB ist wieder verboten.

Bitte kein Bit: Alkoholkonsum am ZOB ist wieder verboten.

Foto: TV/Nathalie Hartl

Der Zentrale Omnibusbahnhof (kurz ZOB) in Bitburg ist fast schon ein Stammplatz der örtlichen Polizei. Einerseits rein geografisch gesehen, die Bitburger Wache ist ja nur einen etwas weiteren Steinwurf von der Bushaltestelle entfernt, da kommt man automatisch häufig vorbei. Andererseits gibt der ZOB, oder besser gesagt seine Besucher, auch immer wieder einen Anlass zum Besuch.