Zuschlag für Kinder

BITBURG/TRIER. (red) Seit 1. Januar gibt es eine neue Leistung, den "Kinderzuschlag". Er wird an gering verdienende Eltern gezahlt. Darauf weist die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm hin. Voraussetzung ist, dass die Kinder minderjährig sind und im gemeinsamen Haushalt mit den Eltern leben.

Die Höhe des Kinderzuschlags hängt vom Einkommen der Eltern und der Kinder ab. Er kann bis zu 140 Euro monatlich für jedes minderjährige Kind betragen und maximal für 36 Monate gezahlt werden. Der Kinderzuschlag wird nicht zusätzlich zu Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe gezahlt. Antragsvordrucke sowie das Merkblatt gibt es bei der Familienkasse Trier. Sie befindet sich in der Schönbornstraße 1 (Nähe Hauptbahnhof). Öffnungszeiten sind montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags von 8 Uhr bis 18 Uhr, Telefon 0651/205 4000. Antragsvordrucke können auch über das Internet unter www.familienkasse.de oder www.kinderzuschlag.de herunter geladen werden. Auch Angehörige des öffentlichen Dienstes, die ihr Kindergeld von ihrem Arbeitgeber erhalten, müssen den Kinderzuschlag bei der jeweiligen Familienkasse beantragen. Eine Antragstellung ist rückwirkend für vier Jahre möglich. Dies bedeutet, dass der letzte Termin zur Antragstellung für Januar 2005 der 31. Dezember 2008 ist.

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