Justiz Viel getrunken, viel riskiert

Prüm · Die Kreisverwaltung hat die Führerscheine von zwei Eifelern eingezogen. Dagegen haben sie geklagt. Der eine wird seine Fahrerlaubnis nicht wiederbekommen, der andere darf hoffen.

 Einmal pusten bitte: Einen solchen Atemalkoholtest zieht der Anwalt eines Eifeler Mandaten in Zweifel.

Einmal pusten bitte: Einen solchen Atemalkoholtest zieht der Anwalt eines Eifeler Mandaten in Zweifel.

Foto: picture alliance / dpa/Uli Deck

Ein Mann sitzt betrunken auf dem Fahrersitz seines Wagens. Neben ihm liegen zwei Schnapsflaschen — eine voll, eine leer. Der Wagen bewegt sich nicht. Pech für den Eifeler: Es ist der erste Mai 2016 und damit kein guter Tag, um im Auto zu zechen. Denn viele nutzen den Feiertag, um eine Tour in die Natur zu unternehmen. Und stets sind jede Menge Polizeistreifen unterwegs, die die Ausflügler kontrollieren.

Und so kommt es, dass die Prümer Beamten gegen 16.30 Uhr auf das Auto des Betrunkenen aufmerksam werden. Es steht auf einem Parkplatz in der Wenzelbachstraße. Sie bemerken, dass der Mann hinter dem Steuer schläft und klopfen an die Scheibe.

Später werden die Polizisten ins Protokoll schreiben, der Eifeler sei zu diesem Zeitpunkt „nicht ansprechbar gewesen“. Irgendwie gelingt es ihnen aber doch, ihn dazu zu bringen, ins Röhrchen zu pusten. Das Ergebnis des Atemalkoholtests: 2,62 Promille.

Die Klage: Diesen Test fechtet Ralf Mathey, der Anwalt des Eifelers, nun vor dem Verwaltungsgericht Trier an. Der Mann selbst ist nicht zum Prozess erschienen. „Er hätte ja schlecht herfahren können“, sagt Mathey. Denn nach dem Vorfall zog die Verwaltung des Eifelkreises den Führerschein des Prümers ein und ordnete eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung, kurz MPU, an.

Bei dieser Begutachtung, die im Volksmund auch als Idiotentest bezeichnet wird, soll festgestellt werden, ob jemand geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen. Psychologen und Ärzte fühlen den Verkehrssündern auf den Zahn. Doch zur MPU erschien der Eifeler gar nicht. Der Grund laut seinem Anwalt: Sie hätte vom Kreis gar nicht angeordnet werden dürfen.

Streitpunkt eins – das Testgerät: Der Atemalkoholtest sei schließlich kein Beweis dafür, dass der Mann zu tief ins Glas geschaut habe. Das wirkt erst mal kurios.

Aber der Prümer Anwalt hat durchaus Argumente für seine These: Die Geräte seien nicht geeicht, die Werte daher nicht zuverlässig. „Ich habe schon erlebt, dass die Promillezahlen heftig geschwankt haben. Beim anschließenden Bluttest kamen ganz andere Ergebnisse heraus“, sagt er vor dem Verwaltungsgericht. Einen solchen hätte die Polizei anordnen müssen. Das hätten die Beamten aber versäumt. Die Atemtester seien dafür da, einen vorläufigen Verdacht zu bestätigen, und nicht dafür, eine behördliche Entscheidung zu begründen, sagt Mathey, „der saubere Weg sieht anders aus.“ Könnte dieser vermeintliche Ermittlungsfehler dem Eifeler wieder zum Führerschein verhelfen?

Streitpunkt zwei – die Situation: Der Vorsitzende Richter Michael Trésoret ist skeptisch. In der Fachliteratur sei zwar von einer „Unschärfe“ der Geräte die Rede. Aber die Werte würden meist nur um etwa fünf bis zehn Prozent abweichen.

Allerdings gelte es in diesem Fall, noch etwas anderes zu beachten – und zwar die Lage, in der die Polizisten den Eifeler angetroffen hätten. Es sei nämlich keinesfalls geklärt, ob der Herr sein Auto überhaupt betrunken gesteuert habe. „Er könnte sich auch einfach auf dem Fahrersitz die Kante gegeben haben“, gibt die rechtliche Vertretung der Kreisverwaltung Gisela Mayer-Schlöder zu. Hätte dem Mann in diesem Fall überhaupt die Fahrerlaubnis entzogen werden dürfen?

Die Entscheidung: Über all das wird die Kammer noch beraten müssen. Ein Urteil gibt es nach etwa einer Stunde Verhandlung nicht. Bis es soweit ist, werden wohl noch zwei Wochen ins Land gehen, erklärt der Richter. Was dem Eifeler zugutekommen könnte: Bislang ist er noch nie mit Alkohol am Steuer aufgefallen.

 Was man von einem anderen Mandanten von Ralf Mathey nicht behaupten kann. Auch sein Fall landet an diesem Dienstag vor dem Verwaltungsgericht.

Noch ein Fall: Der Mann, der ebenfalls aus dem Raum Prüm stammt, ist im April 2016 in Gerolstein mit dem Auto unterwegs, als die Polizei ihn kontrolliert. Auch er muss ins Röhrchen pusten. Der Bildschirm zeigt 0,82 Promille an. Gar nicht so viel, könnte man meinen.

Tatsächlich sieht der Gesetzgeber das Fahren mit weniger als 1,1 Promille Alkohol im Blut nur als Ordnungswidrigkeit an, nicht als Straftat. Im Normalfall darf der Fahrer sich dann also einen Monat lang nicht hinters Steuer setzen und muss eine MPU machen. Doch der Fall des Prümers ist alles andere als normal. Denn es ist nicht das erste Mal, dass er bei einer Trunkenfahrt erwischt wird. Zweimal hatte der Eifelkreis den Führerschein des Mannes eingezogen, der laut dem Richter an einer Alkoholabhängigkeit leidet.

Im Frühjahr 2016 verlor er ihn  zum dritten Mal. Und wieder musste er sich einer MPU unterziehen. Nur diesmal kam der Gutachter zu dem Ergebnis, dass der Eifeler wohl „noch nicht“ dazu geeignet sei, wieder eine Fahrerlaubnis zu bekommen. Zu groß sei die Gefahr, dass er wieder anfange zu trinken.

Das Gutachten: Diese Untersuchung versucht Anwalt Mathey am Dienstag in Zweifel zu ziehen. Das Gutachten sei „formelhaft“ und „aus Textbausteinen zusammengesetzt“. Zudem sei es „unvollständig“ und „widersprüchlich“.

Im Wesentlichen werfen die Gutachter seinem Mandanten vor, dass dieser zwar behauptet habe, seit neun Monaten abstinent zu leben, dafür aber keinen Nachweis erbracht habe. „Diesen Nachweis hätte er doch erbringen können, wenn man ihn danach gefragt hätte“, sagt Mathey. Eigentlich würde er es für selbstverständlich halten, dass der Arzt bei der MPU auch eine Haarprobe nimmt.

Blöderweise, sagt der Anwalt, habe sein Klient das Ergebnis der Untersuchung eingereicht, bevor Mathey das Mandat übernahm. Er hätte ihm sonst geraten: „Verbrenn’ das Ding und lass dich nochmal begutachten.“

Wenn die Ärzte und Psychologen ihn nämlich anders beurteilt hätten, hätte er womöglich die Chance gehabt, an einem Kurs teilzunehmen. „Dann hätte er jetzt wieder seinen Führerschein“, ist sich Mathey sicher. Doch an dieser Stelle hakt Richter Trésoret ein.

Das Urteil: Den Kurs hätte der Mann ohnehin nicht antreten dürfen, sagt der Vorsitzende. Denn zum Zeitpunkt der MPU habe er seinen Führerschein noch gehabt. Neuerdings dürfe aber nur der an einem Aufbauseminar teilnehmen, der seine Fahrerlaubnis verloren habe. Der Grund sei eine neue Verordnung. Damit ist die Argumentation des Anwalts hinfällig. Sein Prümer Mandant wird auf absehbare Zeit seinen Führerschein nicht zurückbekommen. Sein zweiter Klient darf hoffen.

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