Zwei Prozesse wegen Waffengeschäfte vor dem Bitburger Amtsgericht

Bitburg · Gleich zwei Prozesse wegen unerlaubter Waffengeschäfte wurden gestern vor dem Bitburger Amtsgericht verhandelt. Während der erste Prozess wegen der Unglaubwürdigkeit eines Zeugen vertagt werden musste, wurde der zweite Angeklagte zu einer Bewährungsstrafe wegen Betrugs verurteilt.

Im Prozess gegen einen 75-jährigen Mann platzte gestern im Bitburger Amtsgericht dem Vorsitzenden Richter Udo May der Kragen: "Halten Sie die Leute doch nicht für dumm", beschwerte sich der Richter aufgebracht über einen Zeugen, dem er nicht glauben wollte. Richter May kannte den Zeugen bereits: Der Schießobmann der Kreisgruppe des Landesjagdverbands saß erst im Juli auf der Anklagebank, weil er illegalerweise selber Munition für Schusswaffen hergestellt hat (der TV berichtete).

In der Verhandlung gestern ging es um die Frage, ob der 75-jährige Angeklagte, der diese illegale Munition verkauft hat, wusste, dass diese selbst hergestellt ist. Der 75-Jährige beteuerte: "Mir war nie klar, dass ich da etwas Falsches mache." Das bestätigte auch der Schießobmann als Zeuge. Aber Richter May hatte große Zweifel. Deshalb vertagte er den Prozess, um weitere Zeugen hören zu können und damit Licht in das Dunkel am Schießstand zu bringen.

Beim zweiten Prozess sollte es eigentlich auch um Verstöße gegen das Waffengesetz gehen. Aber das Vergehen des 34-jährigen Angeklagten war ein anderes: Betrug. Das Landeskriminalamt (LKA) glaubte, einen Waffenhändler ermittelt zu haben. Doch vor Gericht stellte sich heraus: alles nur Betrug! Der 34-Jährige Angeklagte hatte einem Bekannten versprochen, ihm eine vollautomatische Maschinenpistole zu besorgen - was nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz verboten ist. Was der Angeklagte nicht wusste: Sein Bekannter arbeitete mit einem verdeckten Ermittler des LKA zusammen. Was die Polizei aber wiederum nicht wusste: Der Angeklagte hatte nie vor, eine solche Waffe zu verkaufen. Er wollte nur die 1600 Euro Vorschuss einkassieren. Maschinenpistolen besitzt er gar nicht.

Auch der 34-Jährige ist vor Gericht kein Unbekannter: Bereits im Juni musste er sich wegen Betrugs verantworten. Die Masche damals: Er gab vor, Goldbarren verkaufen zu können - obwohl er keine hatte. Das Gericht verurteilte ihn wegen zweifachen gewerbsmäßigen Betrugs auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, die auf drei Jahre Bewährung ausgesetzt wird. Das ergaunerte Geld muss der 34-Jährige natürlich zurückzahlen.

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