Zweierlei Maß

Irgendwie ungerecht. Wer auf öffentlichen Plätzen aufgrund von Schnee- oder Eisglätte zu Sturz kommt, hat nicht nur Pech gehabt, sondern ist auch noch ohne Anspruch auf Entschädigung. Dabei werden die Verwaltungen selbst nicht müde, immer wieder darauf hinzuweisen, dass zu Hause vor der Haustür gefälligst zu räumen ist.

Wer seinen Bürgersteig nicht schnee- und eisfrei hält, hat demnach ein gewaltiges Problem, falls dort jemand auf die Nase fällt. Vom normalen Menschenverstand her wird demnach mit zweierlei Maß gemessen. Auf einem öffentlichen und zudem noch bewirtschafteten Parkplatz zu stürzen, muss hingenommen werden. Dass das "Opfer" dafür auch noch Geld in Form von Parkplatzgebühren zahlt, setzt diesem versicherungsbürokratischen Husarenstück die Krone auf. Zugegeben: Städtische Mitarbeiter können mit dem Streuwagen weiß Gott nicht überall sein. Dafür muss man Verständnis haben. Von Otto Normalverbraucher ist dann allerdings auch nicht zu verlangen, bei Schneefall mit Schaufel und Streusalz zu Hause auf dem Bürgersteig in "Hab Acht!" zu stehen! m.reuter@volksfreund.de

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