Bitburg: Umlage für Zweckverbandsmitglieder steigt
Wohnen auf dem Bitburger Flugplatzgelände bleibt verboten, Beherbergungsbetriebe dürfen auf maximal 20 Quadratmetern Waren zum Verkauf anbieten, und die Verbandsmitglieder müssen eine höhere Umlage bezahlen: Das waren Themen der Versammlung des Zweckverbands Flugplatz Bitburg.
17.07.2005
, 16:02 Uhr