Bitburg: Umlage für Zweckverbandsmitglieder steigt

Wohnen auf dem Bitburger Flugplatzgelände bleibt verboten, Beherbergungsbetriebe dürfen auf maximal 20 Quadratmetern Waren zum Verkauf anbieten, und die Verbandsmitglieder müssen eine höhere Umlage bezahlen: Das waren Themen der Versammlung des Zweckverbands Flugplatz Bitburg.

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