Justiz Amtsgericht verurteilt Komplizen von Eifeler Kupferdieben

Bitburg/Zilsdorf · Rund zwei Millionen Euro Schaden hat eine Diebesbande im Herbst 2015 in einem Windpark angerichtet. Die Täter sind verurteilt. Zwei Helfern wurde erst jetzt vor dem Bitburger Amtsgericht der Prozess gemacht. Und der Richter spricht kein mildes Urteil.

Amtsgericht verurteilt Komplizen von Kupferdieben
Foto: dpa/Ralf Hirschberger

Sie brauchen Geld. Geld für Heroin, Geld für Pepp. Es kommt vor, dass die Sucht in die Beschaffungskriminalität führt. Aber nur selten richten die Abhängigen einen solchen Schaden an wie im folgenden Fall.

Der Fall: Im September 2015 beginnt eine Serie von Einbrüchen. Nacht für Nacht steigen drei Diebe aus dem Eifelkreis in einem Windpark bei Zilsdorf (Vulkaneifel) ein. Sie schlachten die Anlagen aus, schneiden Kabel und Geräte heraus. Ihre Beute: 3,5 Tonnen Kupfer im Wert von etwa 80 000 Euro. Erzielen können sie mit dem Verkauf beim Schrotthändler gerade mal 7700 Euro. Der Schaden an den Windrädern geht allerdings in die Millionen.

Die Komplizen: Für diese Taten hat das Landgericht Trier die drei Eifeler im Juli 2017 zu mehrjährigen Freiheitsstrafen und Therapie verurteilt (der TV berichtete). Aber offenbar gab es Komplizen. Bei zwei nächtlichen Abtransporten soll ein 29-Jähriger geholfen haben. Ein 58-Jähriger Mann war laut Anklage am Verkauf des Diebesgutes beteiligt. Für diese Straftaten mussten sich die beiden Eifeler nun vor dem Amtsgericht Bitburg verantworten.

Die Haupttäter sagten bei der Verhandlung als Zeugen aus. Dabei kam heraus, dass die beiden Angeklagten für ihre Dienste nur einen Bruchteil der Beute bekommen haben. Einer der Komplizen erhielt für seine Hilfe 200, der andere 400 Euro. Für das Strafmaß spielte das offenbar nur eine untergeordnete Rolle.

Das Urteil: Richter Udo May sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten sich der Mittäterschaft schuldig gemacht haben. Sie hätten, so May, „nicht nur den Vermögensschaden an den Windrädern teilweise mit verursacht, sondern auch eine Gefährdung der hochtechnisierten Anlagen billigend in Kauf genommen.“ Dafür wurde der 29-Jährige, mehrfach vorbestrafte Komplize, zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Der 58 Jahre alte Angeklagte muss acht Monate auf Bewährung verbüßen. Sein Urteil fällt milder aus, weil er zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist und nur an einem der Verbrechen mitwirkte.

Das Urteil ist rechtskräftig, nachdem die Staatsanwaltschaft sowie beide Angeklagten und ihre Verteidiger auf Rechtsmittel verzichteten.

(cha)
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