Ansturm auf Kreisverwaltung blieb aus

BITBURG/DAUN. Seit zwei Jahren können gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaft eintragen lassen. Fünf Paare in den beiden Eifelkreisen haben bisher diesen Schritt unternommen.

Die Aufregung im Sommer 2001 war groß. Soll es erlaubt werden, dass gleichgeschlechtlich Paare ihre Partnerschaft eintragen lassen und beispielsweise einen gemeinsamen Namen bestimmen dürfen? Von Gewissensproblemen bisher keine Spur

Was nach langer Diskussion von der rot-grünen Bundesregierung beschlossen wurde, hat in der nach wie vor katholisch geprägten Eifel wenig Widerhall gefunden. Bei den in Rheinland-Pfalz für die Eintragung zuständigen Kreisen ist der Ansturm homosexueller Paare ausgeblieben. "Im Kreis Bitburg-Prüm haben seit dem 1. August 2001 insgesamt fünf Paare ihre Lebenspartnerschaft eintragen lassen", sagt Rudolf Müller, Pressesprecher des Kreises Bitburg-Prüm. Zwei Männer- und drei Frauen-Paare haben beim Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung der Kreisverwaltung, ihre Partnerschaft eintragen lassen. Dauns Pressesprecher Heinz-Peter Hoffmann kann keine einzige eingetragene Lebenspartnerschaft für den Kreis Daun vermelden. Noch kein Paar hat den Weg zum Amt für öffentliche Sicherheit, Verkehr und Ordnung in Daun gefunden. Deshalb kann er auch nichts darüber sagen, ob die Mitarbeiter der Verwaltung eventuell ein Gewissensproblem damit haben könnten, dass gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaft beurkunden. "Bisher hat es auch in unserem Haus keine Probleme mit der Eintragung gegeben", sagt Rudolf Müller. Was passiert, wenn das jüngste Vatikan-Papier zur Homosexualität eventuell einen Mitarbeiter in solche Gewissensnöte bringt, dass er die Eintragung verweigert, kann Müller nicht sagen. Hintergrund: In dem Papier aus Rom wird unter anderem erklärt, dass derjenige, der einer "Homo-Ehe" zustimmt, eine "schwerwiegende unsittliche Handlung" begeht. "Sollte sich ein Mitarbeiter der Kreisverwaltung weigern, die Partnerschaft einzutragen, müsste die Leitung des Hauses entscheiden, was zu tun ist", sagt der Pressesprecher. Eine Umsetzung in eine andere Abteilung wäre laut Müller eine Möglichkeit, dem Gewissenskonflikt eines Mitarbeiters zu begegnen. Müller betont zugleich, dass sich seine Behörde an Gesetze und Vorschriften hält. Und die besagten, dass ein homosexuelles Paar seine Lebenspartnerschaft eintragen lassen kann. Ihre Meinung ist gefragt! Darf die katholischen Kirche mit moralischen Empfehlungen in die Angelegenheiten des Staates eingreifen? Senden Sie uns eine E-Mail an die Adresse eifel-echo@volksfreund.de Per Fax erreichen Sie uns unter 06561/959539. Alle Beiträge, die uns bis Donnerstag, 16 Uhr, erreichen, werden veröffentlicht. Die Mitteilung sollte höchstens 30 Zeilen à 30 Anschläge lang sein (bitte Namen und Anschrift nicht vergessen).

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