Aus Furcht vor dem Bösen

Wittlich/Binsfeld · Dafür, dass die Schätze der Geschichte nicht in Vergessenheit geraten, sorgen Archiv wie das Kreisarchiv Wittlich. Besonders spannend sind die Schriften des Verfechters der Hexenverfolgungen, Peter Binsfeld.

 Das Werk von Peter Binsfeld galt als Standardwerk im Bereich der Hexenlehre.

Das Werk von Peter Binsfeld galt als Standardwerk im Bereich der Hexenlehre.

Foto: Kreisarchiv

Wittlich/Binsfeld. Rote Haare, eine krumme Nase mit Warzen und ein buckliger Rücken - so stellt man sich die typische Hexe vor. Doch bei der Hexenverfolgung im 15. bis 17. Jahrhundert spielten diese Äußerlichkeiten keine Rolle bei der Frage, ob jemand der Hexerei beschuldigt wurde. Besser gesagt, konnte man die vermeintlichen Hexen durch nichts an ihrem Äußeren erkennen, vielmehr agieren sie doch listig im Verborgenen, versteckt hinter ihren Alltagsgesichtern, so lautete zumindest die gängige Auffassung. Um 1545 wird Peter Binsfeld, späterer Weihbischof von Trier im gleichnamigen Eifelort geboren. In seinem Hexentraktat "Tractat von Bekanntnuß der Zauberer und Hexen" (deutscher Titel) einer grundlegenden Schrift zur Hexenfrage, vertritt er mit Nachdruck die Existenz von Zauberern und Hexen. Die Jahre, in denen Binsfeld Weihbischof war, seien im Trierer Land durch widrigste äußere Umstände und gewaltige Veränderungen bestimmt gewesen, sagt Claudia Schmitt, Leiterin des Kreisarchivs in Wittlich. Eine "kleine Eiszeit" habe für lange Winter und Missernten gesorgt, Seuchen hätten gewütet. Die Bevölkerung reagierte zunehmend verzweifelt. Die Ursache dieses Elends war schnell ausgemacht: Hexen, Zauberer und Dämonen, die einen heimlichen Pakt mit dem Teufel eingegangen sind, weil sie seinen Verlockungen nicht standhalten konnten. Die wachsende Furcht vor den Kräften des Bösen führte vor allem auf dem Land zu panikartigen Aktionen gegen angebliche Hexen. Auch Unschuldige wurden - absichtlich oder unabsichtlich - beschuldigt. Auch alte Streitereien wurden häufig mit Hilfe von Hexereianklagen ausgetragen.
Jemanden als Hexer zu bezeichnen, war eine Möglichkeit, unerwünschte Personen loszuwerden. Zauberei galt damals als sogenanntes "crimen exceptum", ein todeswürdiges Sonderverbrechen. Bei Verfahren gegen angebliche Hexen und Zauberer wurde häufig ein sogenanntes Inquisitionsverfahren angestrengt, da dabei keine Beweise vorgebracht werden mussten und man sich auf das Geständnis der Angeklagten beschränken konnte. Um ein Geständnis zu bekommen, durfte Folter eingesetzt werden. Art und Dauer der Folter waren jedoch nicht geregelt. Viele Verhöre endeten in schlimmsten Exzessen. Auch mussten die Hexer weitere Namen von angeblichen Komplizen nennen. Die meisten Hexenverfolgungen wurden laut Schmitt in Dörfern betrieben. In Wittlich lassen sich bisher kaum Verfahren nachweisen. Ganz anders auf dem Höhepunkt der Trierer Hexenprozesse in den Jahren 1587 bis 1593. Im Umfeld von Trier wurden 368 Menschen zum Feuertod verurteilt. Binsfeld befürwortete die Hexenverfolgungen. Was bringt einen Mann mit Bildung dazu, sich derart in einem Irrglauben zu verrennen? Binsfeld muss, so sagt Claudia Schmitt, vor dem Hintergrund seiner Zeit gesehen werden. Seine Überzeugung sei auch vom einfachen Volk, von Päpsten und Kaisern, geteilt worden. Binsfeld starb 1598 an der Pest. sk

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