Bewährungsstrafe nach Locherangriff

Bitburg · Weil er einen Behördenmitarbeiter mit einem Locher attackiert und verletzt haben soll, hat das Amtsgericht Bitburg am Donnerstag einen 48-Jähr igen zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte, der den Übergriff bestreitet, hat angekündigt, Rechtsmittel einzulegen.

Bitburg. Ohne Unterstützung eines Verteidigers nimmt der massige Mann am Donnerstag auf der Anklagebank im Bitburger Amtsgericht Platz. "Ich bin mein eigener Anwalt", sagt er selbstbewusst, "die Anwälte, die ich bisher hatte, waren alle bestechlich." Er habe einige von ihnen verklagt, berichtet er. Ebenso wie einzelne Polizeibeamte. Und auch eine Bank, von der der ehemalige Landwirt Schadenersatz haben will, weil diese seinen Hof, wie er sagt, "zwangsstillgelegt" habe.
Immer wieder schweift der 48-Jährige ab. Immer wieder muss Richterin Theresa Wilhelmi-Pitsch ihn mit den Worten "Das ist doch heute gar nicht unser Thema" zurechtweisen.
Der Vorfall, um den es geht, liegt mehr als zwei Jahre zurück: Im August 2009 soll der Vater von fünf Kindern in das Büro des stellvertretenden Werkleiters der Verbandsgemeinde (VG) Bitburg-Land gestürmt sein und mit einem auf dem Schreibtisch platzierten, zweieinhalb Kilo schweren Locher auf den Mann eingeschlagen haben. Anschließend soll er das Gebäude verlassen und dabei noch angekündigt haben, "alles in die Luft zu sprengen".
Die Zeugen, die gestern gehört werden, bestätigen das, was Oberamtsanwalt Meyer bei Verlesung der Anklageschrift ausführt. "Er hat mich angesprungen wie eine angeschossene Wildsau", berichtet der inzwischen pensionierte stellvertretende Werkleiter. Der heute 65-Jährige erlitt eine Schädelprellung und Schürfwunden. Danach habe er noch lange "gezuckt, sobald nur ein bisschen die Tür aufging".
Der Angeklagte sieht sich zu Unrecht beschuldigt. Zwar räumt er ein, dass er sich schon ein paar Wochen vorher über die VG-Werke geärgert habe, es ging um die Planungskosten für die Erschließung zweier Grundstücke. Als er dann einen Brief mit der Aufschrift "Zahlungsaufforderung" bekommen habe, sei er mit dem ungeöffneten Umschlag zu dem stellvertretenden Werkleiter gegangen. "Ich war geladen", gibt er zu, beteuert aber gleichzeitig: "Ich habe ihn definitiv nicht angefasst."
Vielmehr sei der VG-Mitarbeiter über ihn hergefallen, es habe ein Gerangel gegeben. Wie dieser zu den Verletzungen gekommen sei, wisse er nicht: "Aber der hat durchaus Zeit gehabt, selbst was zu inszenieren."
"Er stellt sich selbst als jemanden dar, der ständig bedrängt und eingeschränkt wird", sagt Wolfram Schumacher-Wandersleb. Vier Monate war der Angeklagte nach der Tat in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Der psychiatrische Gutachter bescheinigt dem 48-Jährigen eine "längerandauernde Anpassungsstörung mit einer affektiven Spannung". Daher sei es zum einen nicht auszuschließen, dass er zur Tatzeit vermindert schuldfähig gewesen sei, und zum anderen, dass er verzerrte Erinnerungen an den Vorfall habe.
Sehr zum deutlich geäußerten Missfallen des Angeklagten haben weder Richterin Wilhelmi-Pitsch noch Oberamtsanwalt Meyer Zweifel an der Darstellung der Zeugen.
Wilhelmi-Pitsch verurteilt den 48-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung, begangen im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit, zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung. "Ich werde das nicht anerkennen", kündigt dieser mit trotziger Miene an.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort