Bitburg-Land einigt sich auf Eckpunkte für Windkraft

Bitburg · Der Rat der Verbandsgemeinde Bitburg-Land hat sich gestern auf Kriterien für die Ausweisung neuer Windkraftflächen geeinigt. Neue Areale müssen eine Mindestgröße von 40 Hektar haben.

Bitburg. Einstimmig hat der Verbandsgemeinderat Bitburg-Land beschlossen, dass bei der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans zum Thema Windkraft bei neuen Windkraftanlagen ein Mindestabstand von 1000 Metern zur nächsten Siedlung einzuhalten ist.
Darüber hinaus sollen Windräder nur dort errichtet werden können, wo laut derzeit gültigem Windatlas mit einer Windgeschwindigkeit von mindestens 5,8 Metern pro Sekunde (in 100 Metern Höhe) zu rechnen ist. Auch bei den Flächen, die diese beiden Kriterien erfüllen, gilt als weitere Voraussetzung, dass die Gebiete eine Mindestgröße von 40 Hektar haben müssen.
Letzteres gilt allerdings nicht für Flächen, die zur Ergänzung bereits bestehender Windparks dienen sollen - für die dann allerdings auch die Gesamtgröße von mindestens 40 Hektar zu gelten hat.
Eine ähnliche Regelung ist für Flächen an den Grenzen zu benachbarten Verbandsgemeinden vorgesehen. Auch hierbei ist die Ausweisung neuer Gebiete möglich, sofern die Kriterien erfüllt werden. uhe

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