POLITIK Bitburg will Kriterienkatalog für Bauplatzvergabe

BITBURG · Beim Verkauf städtischer Baugrundstücke soll das ehrenamtliche Engagement der Kaufinteressenten stärker gewichtet werden. Im Hauptausschuss haben sich die Mitglieder auf einen Kriterienkatalog verständigt.

Bitburg will Kriterienkatalog  bei Bauplatzvergabe
Foto: TV/Portaflug

Die Frage ist, wo ehrenamtliches Engagement eigentlich genau beginnt. Reicht es aus, in einem Sportverein regelmäßig auf dem Platz zu stehen?  Leistet man als inaktives Mitglied der freiwilligen Feuerwehr wirklich einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft? Und selbst wenn man aktiv in der Feuerwehr mitwirkt: Wie lange muss man dabei sein, um als Ehrenamtlicher wirklich zu überzeugen? Müssen es fünf Jahre sein? Vielleicht auch nur drei? Oder spielt all das überhaupt keine Rolle? Ganz nach dem Motto: Dabei sein ist alles.

Nun, was letzteres betrifft, so steht für Hermann Josef Fuchs fest, dass es damit allein nicht getan ist. Die bloße Mitgliedschaft in einem Verein ist dem Ortsvorsteher von Matzen zu wenig. Zumindest wenn es um die Vergabe städtischer Baugrundstücke geht.

Bislang spielen dabei weder der lokale Bezug noch das ehrenamtliche Engagement der Kaufinteressenten eine Rolle. Das aber soll sich bald ändern. Und das geplante Neubaugebiet in Matzen könnte unter Umständen das erste Baugebiet sein, bei dem diese Auswahlkriterien zum Einsatz kommen.

Dazu muss man wissen, dass die Matzener schon sehr lange auf ein Neubaugebiet warten. Seit Jahrzehnten wurde dort kein Areal mehr erschlossen. Entsprechend hoch ist die Nachfrage in der Gemeinde.

Viele Einheimische würden gerne in Matzen bauen. Das Haken ist nur: Sollte es beim Verkauf der Grundstücke mehrere Interessenten geben, so müsste die Stadt Bitburg nach bestimmten Kriterien entscheiden. Unter den bisherigen Kriterien ist aber keines, das Einheimischen gegenüber Auswärtigen einen Vorteil verschaffen würde.

Eine Möglichkeit, das zu umgehen, wäre die, den Einheimischen ein Vorkaufsrecht einzuräumen. Das jedoch ist nicht zulässig, wie Armin Seiwert von der Stadtverwaltung erklärt.

„Ein Vorkaufsrecht geht definitiv nicht“, so Seiwert. „Als öffentliche Hand müssen wir die Grundstücke diskriminierungsfrei anbieten“, fügt er hinzu. Es über ein Punktesystem abzuwickeln, sei hingegen kein Problem.

Derzeit erfolgt die Vergabe städtischer Baugrundstücke nach einem Kriterienkatalog, bei dem in drei Kategorien Punkte vergeben werden. Besonders bevorzugt behandelt werden dabei junge Familien mit Kindern sowie Menschen mit Behinderung. Darüber hinaus wird in dem Punktesystem auch berücksichtigt, ob der Antragsteller bereits über ein bebautes oder bebaubares Grundstück verfügt oder eben nicht.

Auf Antrag der städtischen FBL, der Fuchs auch angehört, soll dieser Katalog nun um zwei Kriterien erweitert werden. Gewichtet werden soll demnach zukünftig auch der lokale Bezug zur Stadt oder dem  Stadtteil und die Förderung des Ehrenamts.

Was den lokalen Bezug betrifft, so gibt es dazu im Hauptausschuss keinen Diskussionsbedarf. Im von der Stadtverwaltung vorgelegten Entwurf gilt der lokale Bezug als gegeben, wenn der Antragsteller oder ein in der Haushaltsgemeinschaft lebendes Familienmitglied seit mindestens fünf Jahren in der Stadt beziehungsweise im Stadtteil lebt.

Dieser Aspekt soll zukünftig mit 20 Punkten genauso gewichtet werden wie eine Behinderung oder aber eine junge Familie mit einem Kind.

Beim Kriterium zur Förderung des Ehrenamts jedoch ist einigen Mitgliedern des Hauptausschusses die Vorlage nicht konkret genug. Statt - wie vorgeschlagen - eine mindestens fünfjährige aktive Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr oder sonstigen Bitburger Hilfsorganisationen wie dem DRK oder dem THW vorauszusetzen, um in den Genuss von 20 Punkten zu kommen, sollen auch Ehrenamtliche aus anderen Bereichen von dieser Regelung profitieren können.

Dazu zählen beispielsweise Übungsleiter, Trainer oder sonstige Vereinsmitglieder in Führungspositionen. Zudem wird angeregt und vom Bauausschuss auch so beschlossen, dass statt der fünf Jahre auch drei Jahre ausreichend sind.

Ebenfalls geändert, wenn auch mit einigen Gegenstimmen, wurde ein Kriterium, das junge Familien mit Kindern betrifft. In der ursprünglichen Fassung des Kriterienkatalogs bekommen junge Familien für jedes Kind 20 Punkte. Nach Auffassung einiger Ausschussmitglieder jedoch würden dadurch Familien benachteiligt, die erst am Beginn ihrer Familienplanung stünden.

Aus diesem Grund regt der Hauptausschuss deshalb an, nur für das erste Kind 20 und für jedes weitere Kind lediglich fünf Punkte anzusetzen.

Ob der Kriterienkatalog in der nun geänderten Form umgesetzt wird, darüber wird der Stadtrat in seiner kommenden Sitzung beraten.

Liebe Leser, wie gefällt Ihnen der Kriterienkatalog, den der Hauptausschuss vorgelegt hat?  Finden Sie auch, dass Ehrenamtler und Familien bevorzugt werden sollten? Schreiben Sie uns Ihre Meinung (mit Angabe von Namen und Wohnort) an eifel@volksfreund.de

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