Gewerbe Einstiger Retter hofft selbst auf Rettung

Bitburg · Die Seos Group hat den Bitburger Müllverwerter BRG-Umweltpark 2014 vor der Insolvenz bewahrt. Nach wie vor befindet sich das Unternehmen aber in Schieflage. Ein Problem konnte die Firma nun bei einer Gerichtsverhandlung aus dem Weg räumen: Die Sortieranlage auf dem Hof darf weiterbetrieben werden.

 Hat sich mit der Landesumweltbehörde angelegt: die Seos Recycling GmbH auf dem Flugplatz.

Hat sich mit der Landesumweltbehörde angelegt: die Seos Recycling GmbH auf dem Flugplatz.

Foto: TV/Christian Altmayer

Als die Verwaltungsrichter  auf dem Bitburger Flugplatz ankommen, haben sie einen Aktenberg dabei. Der Kleinbus, der sie von Trier aus hergefahren hat, ist voll mit Kartons und Ordnern. Die Dokumente betreffen den Rechtsstreit zwischen der Firma Seos Recycling GmbH und der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord. Viel zu tun hatten die Richter am Donnerstag aber nicht. Die Beteiligten einigten sich während des Verfahrens auf einen Kompromiss, der vorerst rund 25 Arbeitsplätze rettet.

Durch die Insolvenz des Mutterunternehmens Weiland Bau geriet 2014 auch die Tochter BRG-Umweltpark in Schieflage. Diese Firma heißt heute Seos Recycling GmbH und ist Teil eines gleichnamigen Konzerns aus dem belgischen Verviers. Doch auch mit neuem Namen fährt das Unternehmen Verluste ein, kann Gläubiger nicht mehr bezahlen.

Seit einer Woche arbeitet ein vorläufiger Sachwalter an dem Fall, versucht die Firma zusammen mit der Geschäftsführung auf den Weg einer Sanierung zu bringen. Auf diese Art hat der Betrieb im Insolvenzverfahren eine gewisse Autonomie. Ein Weg aus der Misere könnte es zum Beispiel sein, wenn sich ein neuer Investor fände, der den Betrieb in Bitburg betreiben möchte.

Bis Donnerstagmittag war aber noch nicht klar, ob die Anlagen überhaupt weiter genutzt werden dürfen. Denn die SGD Nord hatte einer Halle auf dem Seos-Hof die Betriebserlaubnis entzogen. Der Grund: Es werde dort außerhalb genehmigter, überdachter Flächen Müll gelagert.

Gegen diese Entscheidung, die womöglich das Aus für die Seos Recycling GmbH bedeutet hätte, klagte die Firma und wollte so erwirken, dass die Anlage weiterbetrieben werden darf. Das Argument: Die Sortieranlage sei „weitestgehend genehmigungskonform“.

Um zu überprüfen, ob  das stimmt, machten sich die Mitarbeiter der Umweltbehörde vor Ort ein Bild. Anschließend zogen sie sich mit Vertretern und Anwälten von Seos zum Gespräch  zurück. Nach einer Stunde Verhandlung stand eine Erklärung, mit der das Unternehmen und die Landesbehörde den Rechtsstreit beilegten. Sowohl die SGD als auch die Firma stimmen überein, dass die Anlage nur geringfügig gegen die Genehmigung der Behörde verstößt. Gefahren für die Umwelt sah die Landesstelle keine. Das Unternehmen darf auf dem Hof also weiterhin Abfälle lagern, sortieren und verarbeiten.

Durch diese Einigung kann die  Seos Recycling GmbH  erst mal weiter Geld verdienen. Weil die Betriebsunterlassung vom Tisch ist, zieht das Unternehmen die Klage zurück und erklärt sich bereit, die Kosten des Gerichtsverfahrens zu tragen. Die Trierer Richter reisten ab, ohne ein Urteil gesprochen zu haben. Darin sieht der vorläufige Sachwalter Jakob Joeres einen „Meilenstein“. Jetzt könnten er und die Geschäftsführung richtig in die Sanierung der Firma einsteigen. Dass die Anlagen weiterbetrieben werden können, erleichtere die Suche nach einem Investor sehr, sagt Rechtsanwalt Jakob Joeres.

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