Feuerwehr Bitburger Feuerwehrstreit: Fronten bleiben verhärtet (Video)

Bitburg · Bitburgs Bürgermeister Kandels verweigert dem wiedergewählten Wehrleiter Burbach die Ernennung.

Bitburgs Bürgermeisterverweigert Wehrleiter Ernennung
Foto: Uwe Hentschel

Angekündigt hatte er es bereits, am Freitagabend wurde diese Ankündigung schließlich in die Tat umgesetzt: Trotz der Wiederwahl des derzeitigen Wehrleiters Manfred Burbach verweigert Bitburgs Bürgermeister Joachim Kandelsdessen Ernennung für eine weitere Amtszeit von zehn Jahren. So absehbar diese Entscheidung aufgrund der zunehmenden Konfrontation zwischen Bürgermeister und Wehrleiter war (der TV berichtete mehrfach), so eindeutig ist auch das Ergebnis der Abstimmung. Von den 152 Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Bitburg, die sich zur nicht-öffentlichen Wahl in der Fahrzeughalle der Feuerwache in der Mötscher Straße versammelt haben, stimmen 148 (bei zwei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen) für die Wiederwahl des Wehrleiters aus Mötsch.

Bitburgs Bürgermeisterverweigert Wehrleiter Ernennung
Foto: Uwe Hentschel

Er habe dem wiedergewählten Burbach die Bestätigung verweigert, weil der Ernennung wichtige Gründe entgegenstünden, erklärt Bürgermeister Kandels nach Abschluss der gut zweistündigen Versammlung. Was genau diese Gründe seien, werde dem Wehrleiter in den kommenden Wochen schriftlich mitgeteilt, so Kandels. Burbach, der als Wehrleiter dem Bürgermeister untersteht, will sich mit Verweis auf seine Verschwiegenheitspflicht nicht zu dem Ausgang der Wahlveranstaltung äußern. Gleiches gilt für den ebenfalls mit nur einer Gegenstimmewiedergewählten stellvertretenden Wehrleiter Guido Weiler.

Bitburgs Bürgermeisterverweigert Wehrleiter Ernennung
Foto: Uwe Hentschel
Bitburgs Bürgermeisterverweigert Wehrleiter Ernennung
Foto: TV/Frank Göbel

Unklar ist, wie es jetzt weitergeht. Die derzeitige Amtszeit Burbachs endet zum 31. Juli dieses Jahres. Die Wahrscheinlichkeit ist angesichts der verhärteten Fronten recht hoch, dass es auf einen Rechtsstreit hinauslaufen wird. In diesem Fall müsste der Bürgermeister gemäß Brandschutzgesetz dem Gericht fachlich begründen, warum er dem Wehrleiter die erneute Ernennung verweigert.

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