Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen räuberischer Erpressung

Karlsruhe/Trier · Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Ehepaares aus dem Altkreis Bitburg verworfen, das im Juni vom Landgericht Trier wegen räuberischer Erpressung zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden war.

Der 23-jährige Mann war von der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Trier zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Trier sah es als erwiesen an, dass er mit seiner 47-jährigen Frau im Februar 2013 seine Schwester und ihren Lebenspartner erpresst und beraubt hat. Die Frau wurde zu zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Beide Angeklagte hatten Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten mit Beschluss vom 08.01.2014 (Az. 2 StR 469/13) als unbegründet verworfen. Das Urteil ist nunmehr rechtskräftig.

Archiv: Langericht verhängt hohe Haftstrafen (TV vom 27. Juni 2013)

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