Der Einsatz der Sonne ist erlaubt

Das vom Trierer Unternehmer Jörg Temme beantragte Hybrid-Forschungsvorhaben im Umfeld der Sefferweicher Windkraftanlagen ist zulässig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig gestern Nachmittag verkündet und damit die Entscheidungen der vorherigen Instanzen in Trier und Koblenz bestätigt.

 Auch wenn die Windkraftanlagen bei Sefferweich mittlerweile den Betreiber gewechselt haben, beschäftigt sich das Bundesverwaltungsgericht nach wie vor mit den Plänen des Vorbesitzers. TV-Foto: Uwe Hentschel

Auch wenn die Windkraftanlagen bei Sefferweich mittlerweile den Betreiber gewechselt haben, beschäftigt sich das Bundesverwaltungsgericht nach wie vor mit den Plänen des Vorbesitzers. TV-Foto: Uwe Hentschel

Sefferweich/Leipzig. Wenn sich die Rotoren von Windkraftanlagen nicht drehen, wird auch kein Strom produziert, dafür aber verbraucht. Denn für den Betrieb eines Windrads muss Strom vorhanden sein — egal, ob es sich dreht oder nicht. Dieser Strom kann entweder aus dem Netz kommen oder aus alternativen Energiequellen vor Ort. Inwieweit das mit Hilfe von Fotovoltaik-Anlagen möglich ist, soll in einem Forschungsvorhaben im Umfeld der Windkraftanlagen bei Sefferweich getestet werden — zumindest laut Antrag des Trierer Unternehmers Jörg Temme. Dieser hatte bei der Eifelkreis-Verwaltung die Genehmigung des Forschungsvorhabens und damit unter anderem die Errichtung von haushohen Fotovoltaik-Elementen beantragt, dieses jedoch von der Behörde nicht gestattet bekommen. Doch nachdem bereits das Verwaltungsgericht Trier und auch das Oberverwaltungsgericht in Koblenz dem Unternehmer Recht gaben, hat nun auch das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig der Kreisverwaltung eine klare Anweisung erteilt. "Windenergie-Anlagen mit Solarunterstützung zu Forschungszwecken sind im Außenbereich zulässig", haben die Richter des BVG gestern Nachmittag im Anschluss an die Verhandlung entschieden. Zwar seien die von Temme konstruierten Anlagen aus technischer Sicht "aktuell nicht interessant" , weil es derzeit kostengünstiger sei, den Strombedarf über das öffentliche Stromnetz oder Diesel-Aggregate zu decken, heißt es in der vorläufigen Begründung des Gerichts, doch könnten sich bei steigenden Kosten des Netzbezugs oder höheren Treibstoffkosten diese Bedingungen zu Gunsten der Hybrid-Anlagen ändern. "Auf eine mögliche Nachfrage in der Zukunft darf sich die Klägerin (Temmes Gesellschaft) schon jetzt durch eine Erprobung solcher Prototypen vorbereiten", heißt es weiter. Dabei unberücksichtigt und für das Verfahren zunächst auch zweitrangig ist die Tatsache, dass die Windkraft-Anlagen, die für dieses Hybrid-Forschungsvorhaben mitgenutzt werden sollen, in der Zwischenzeit ihren Besitzer gewechselt haben. So sind nicht mehr Temmes Gesellschaften die Eigentümer, sondern nach deren Insolvenz eine Betreibergesellschaft mit Sitz in Süddeutschland.

Meinung

Sandkastenspiele vor Gericht

Der Kampf ums Recht nimmt manchmal geradezu groteske Züge an. Da wird sich bis zur höchsten Instanz gestritten, ohne dass es um essentielle Dinge geht. Im aktuellen Fall waren Anlagen Grund zum Streit, deren Betrieb derzeit keinen Sinn macht. Fast scheint es so, als ob es nur darum gegangen ist, wer am Ende Recht behält. Dass sich Bürger so verhalten, mag mit einer gewissen Sandkasten-Mentalität erklärt werden. Es ist jedoch eine Privatsache. Dass sich jedoch eine Kommune mit einem Unternehmen solche juristischen Gefechte mit eher philosophischer Natur leistet, ist bedauerlich. Mehr als bedauerlich wäre es, wenn dem Landkreis und in der Folge dem Bürger für diese juristische Eskapade Kosten entstehen. Vor allem deshalb, da auch bei einem Erfolg des Eifelkreises in Leipzig nichts geschehen würde. Es wäre dann eben festgestellt, dass nicht gebaute Anlagen nicht gebaut werden dürfen. h.jansen@volksfreund.de

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