Der Kreis bittet zum Auszug

BITBURG. Das unerlaubte Dauer-Wohnen auf der ehemaligen Air-Base Bitburg hat die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm im Visier. Landrat Roger Graef hat Kontrollen angekündigt.

 Wenn die Kreisverwaltung drei Mal klingelt: Gegen das Dauerwohnen in Gebäuden auf der Air-Base will die Verwaltung nun gezielt vorgehen.Foto: Harald Jansen

Wenn die Kreisverwaltung drei Mal klingelt: Gegen das Dauerwohnen in Gebäuden auf der Air-Base will die Verwaltung nun gezielt vorgehen.Foto: Harald Jansen

Wohnen in der Bitburger Altstadt ist eine Sache, die die Kommune mit hohem Aufwand gefördert hat und weiterhin fördert und die ganz im Sinne der Stadtväter- und mütter ist. Hunderttausende Euro sind in den vergangenen Jahren in die Altstadtsanierung geflossen, um aus baufälligen Hütten schmucke Häuser zu machen. Alles andere als von der Stadt gewollt ist der Umstand, dass auf dem Flugplatzgelände immer mehr Menschen wohnen. Die Kreisverwaltung will nun dagegen vorgehen. "Uns waren bisher im Grunde genommen die Hände gebunden", sagte Landrat Roger Graef in einem Presse-Gespräch. Denn es war bisher allein nur der erklärte Wille des Zweckverbands Flugplatz Bitburg, dass Dauerwohnen auf dem Gelände der ehemaligen Air-Base nicht erlaubt ist. An den rechtlichen Grundlagen habe es bisher gemangelt. Grund: Erst seit wenigen Tagen haben die einzelnen Bebauungspläne mit der Veröffentlichung im TV Rechtskraft erhalten. "Wir hatten bisher keine Handhabe"

Hätte ein Kontrolleur des Kreises daher bei ständig auf dem Gelände der Air-Base wohnenden Menschen angeklopft, wäre mit Ausnahme eines kurzen Gesprächs nicht viel passiert. "Wir hatten bisher keine Handhabe", sagt Graef. Da nutzten auch die Hinweise auf Dauerwohnen, die der Verwaltung gegeben wurden, bisher wenig. Dabei muss der Betrachter nicht zu den Insidern gehören, um zu sehen, dass beispielsweise im Patriot-Bereich unweit der B 51 Menschen dauerhaft wohnen. Aber auch in anderen Gebäuden des riesigen Geländes haben sich Menschen auf Dauer eingerichtet. Solches Dauerwohnen ist gleich aus mehreren Gründen nicht erlaubt. Deshalb wurde es schon vor Beginn der Konversion Mitte der 90er-Jahre vom Zweckverband Flugplatz Bitburg ausgeschlossen. Mitglieder des Zweckverbands sind der Landkreis Bitburg-Prüm, die Stadt Bitburg, die Verbandsgemeinde Bitburg-Land sowie die Ortsgemeinden Scharfbillig und Röhl. Vier Hauptargumente wurden damals ins Feld geführt: Die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse sind nicht gegeben. Es gibt zu hohe Emmissionen durch Verkehr, Gewerbe und Fliegerei. Es drohen Konflikte mit der Nutzung von Liegenschaften als Hotel oder Gastronomie. Es fehlt an der nötigen Infrastruktur wie Spielplätze, Kindergarten oder Einkaufsmöglichkeiten. Nicht alle Bewohner sind betroffen

Bei ihren Kontrollen werden die Mitarbeiter der Bauaufsicht der Kreisverwaltung aber nicht jedermann des Flugplatzes verweisen, der dort seine Zelte aufgeschlagen hat. Denn nicht alle Dauerbewohner verstoßen durch ihr Wohnen gegen die Bestimmungen der Bebauungspläne. Ausgenommen vom Dauerwohn-Verbot sind nämlich wie in Gewerbegebieten üblich Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie Betriebsinhaber und Betriebsleiter. Die dazugehörenden Firmen müssen jedoch im Bereich der ehemaligen Air-Base liegen. Laut Landrat Graef geht es der Verwaltung nicht in erster Linie darum, die Dauerbewohner auf frischer Tat zu ertappen. "Wenn sie von sich aus die Konsequenzen ziehen und ihre Wohnung aufgeben, ist das auch in Ordnung", sagt Graef. Für diejenigen, die nicht weichen wollen, veranlasse die Kreisverwaltung entsprechende Verfügungen. In einem ersten Schritt erfolgt laut Graef die Kontrolle über das Einwohnermeldeamt der Stadt Bitburg, sofern eine Anmeldung vorliegt. Die Verwaltung werde aber auch auf Hinweise reagieren, sagt der Landrat.

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