Bitburger Feuerwehr Der stille Abschied eines Wehrleiters

Bitburg · Zum 31. Juli endet die Dienstzeit von Manfred Burbach als Wehrleiter der Stadt Bitburg. Obgleich er von seinen Kameraden fast einstimmig für weitere zehn Jahres gewählt wurde, hat ihn der Bürgermeister nicht ernannt. Und nun?

 Nimmt er seinen Helm und geht? Die Zeit als Wehrleiter endet für Manfred Burbach am 31. Juli.

Nimmt er seinen Helm und geht? Die Zeit als Wehrleiter endet für Manfred Burbach am 31. Juli.

Foto: e_bit <e_bit@volksfreund.de>

Wenn man Manfred Burbach als eines nicht kannte, dann als still. So zugeknöpft wie der Bitburger Wehrleiter sich aber seit der Eskalation im Streit mit Bürgermeister und Verwaltung gibt, war er noch nie. Im Gegenteil. Wenn dem Mann was auf den Nägeln brannte, hat er sich zu Wort gemeldet.

Burbach, der eigentlich von allen Manni genannt wird, ist Feuerwehrmann aus Leidenschaft. Einer, der nicht nur bei gefährlichen Einsätzen in der ersten Reihe steht, sondern auch einer, der für bessere Rahmenbedingungen für dieses Ehrenamt kämpft. Ob die Mängel der alten Feuerwache oder die dünne personelle Decke in einigen Stadtteilwehren: Burbach sprach Schwierigkeiten offen an. Nun ist er still.

Seit Wochen steht der Wehrleiter im Zentrum einer Debatte, an der sich die ganze Stadt beteiligt – und schon lange geht es dabei nicht mehr um ihn und die Tatsache, dass Bürgermeister Joachim Kandels ihm die Ernennung verwehrt, obwohl Burbach nahezu einstimmig von seinen Kameraden erneut zum Wehrleiter gewählt wurde.

Ehrenamtliche Wehrleute fühlen sich nicht ernst genommen, weil ihre demokratische Wahl nicht akzeptiert wird, der Bürgermeister steht unter Beschuss, er würde, heißt es, „das Ehrenamt mit Füßen treten“. Aus dem Konflikt zweier Menschen, die offenbar unterschiedliche Auffassungen darüber haben, wie ein Amt auszufüllen ist und was erlaubt oder tabu sein sollte, ist eine emotionale Debatte geworden, wie sie die Stadt selten erlebt hat. Beim Bitburger Feuerwehrstreit geht es inzwischen längst nicht mehr um die Position des Wehrleiters, sondern um den Wert des Ehrenamts und den Anspruch, mitreden zu dürfen.

Mitreden tun deshalb inzwischen auch fast alle. An den Tischen zu Hause und in den Gaststätten wie auch in sozialen Netzwerken wie Facebook. Dort sollen neuerdings sich Menschen sogar gefälschte Profile anlegen, um anonym ihre Meinung zum Thema zu verbreiten. Nur zwei sagen nichts: Bürgermeister Kandels und Wehrleiter Burbach.

Die Tatsache, dass sich ausgerechnet die beiden Hauptakteure öffentlich gar nicht zu dem äußern, was da vorgefallen sein soll, macht es nicht leichter, die Sache einzuordnen. Für Unbeteiligte ist es damit gar nicht möglich, ein objektives Bild zu bekommen. Beide Parteien sehen sich im Recht. Wer wirklich im Recht ist, wird wohl ein Gericht entscheiden müssen.

In seiner ersten und einzigen öffentlichen Stellungnahme zu diesem Thema sagte Kandels im Trierischen Volksfreund, dass für ihn vor dem Hintergrund „einer Vielzahl von Vorfällen, die das Vertrauensverhältnis zerstört haben“, keine Zusammenarbeit mehr möglich sei. Schließlich fordere das Brand- und Katastrophenschutzgesetz, dass das Verhältnis zwischen dem Bürgermeister als Dienstherrn und dem Wehrleiter als  Ehrenbeamten „absolut intakt“ sein müsse. Falls nicht, schreibe das Gesetz vor, die Ernennung zu versagen.

Rechtlich ebenfalls auf der sicheren Seite sieht sich aber auch Burbach, dessen Anwälte gegen die Nichternennung Widerspruch eingelegt haben. Eine Antwort auf den schriftlich begründeten Widerspruch haben sie noch nicht. Fest aber steht für die Kanzlei Bastgen, die den Wehrmann vertritt: „Sollte der Widerspruch negativ beschieden werden, werden wir Klage einreichen.“

Sollte es zu einem Prozess vor dem Verwaltungsgericht kommen, vergehen Monate, bis es eine Entscheidung gibt. Die Wehrleiterstelle in Bitburg ist aber in exakt einer Woche vakant. Eine neue Wehrleiterwahl steht nicht an. Wie geht es weiter?

Zunächst mal wird es nach Auskunft der Stadtverwaltung so sein, dass einer der beiden stellvertretenden Wehrleiter übernimmt. Das sind Jürgen Dunkel und Guido Weiler – beide ebenfalls von ihren Kameraden als Stellvertreter gewählt. Dunkel 2015. Er ist jetzt im vierten Jahr seiner zehnjährigen Amtszeit und wurde als Ehrenbeamter der Stadt vom Bürgermeister ernannt.

Guido Weiler wiederum, der im Vertrieb für die Firma Schmitt Feuerwehrtechnik arbeitet, wurde erst kürzlich wiedergewählt und  ist noch nicht ernannt. Heißt: Falls in der kommenden Woche nicht einer der Beigeordneten der Stadt in Vertretung für den urlaubenden Bürgermeister Guido Weiler noch ernennt, kommt als Vertreter für den Wehrleiter realistisch nur Jürgen Dunkel in Frage.

Dunkel ist – ähnlich wie auch Burbach – bei der Stadt als Maschinist angestellt und hat die Aufgabe, Fahrzeuge und Gerätschaften der Feuerwehr in Ordnung zu halten. Schwierigkeiten mit einer Frei­stellung durch den Arbeitgeber sollte es also nicht geben, wenn er die Wehrleiter-Aufgabe übernimmt. Ausschlagen kann er das als verpflichteter Ehrenbeamter nur, wenn er sehr triftige Gründe hat. Was er selbst dazu sagt, war nicht in Erfahrung zu bringen. Weder die beiden Stellvertreter noch der amtierende Wehrleiter waren zu erreichen.

Dafür aber noch eine Information aus der Verwaltung, die auf den Unterschied zwischen Wehrleitung und Einsatzleitung hinweist. Die Position des Wehrleiters, die nun ab 1. August vakant ist, ist vor allem ein Bindeglied zwischen Wehr und Verwaltung. Der Wehrleiter berät den Bürgermeister, nimmt an Wehrleiter-Tagungen teil, kümmert sich also um übergeordnete organisatorische, strukturelle und beratende Aufgaben.

Bitburger Feuerwehr: Der stille Abschied eines Wehrleiters
Foto: Stadtverwaltung
 Die beiden stellvertretenden Wehrleiter: Guido Weiler (links) und Jürgen Dunkel (rechts).

Die beiden stellvertretenden Wehrleiter: Guido Weiler (links) und Jürgen Dunkel (rechts).

Foto: Stadtverwaltung

Die Einsatzleitung obliegt nach dem Gesetz dem Bürgermeister oder einem Beauftragten. Das ist am Einsatzort immer der ranghöchste anwesende Wehrmann. Das kann, muss aber nicht der Wehrleiter sein. Bedeutet also: Die Einsatzleitung ist gesichert, auch wenn es noch dauern wird, bis die Bitburger Wehrleute einen neuen Wehrleiter wählen. Einen, den der Bürgermeister dann auch ernennt. Burbach darf dann laut Brand- und Katastrophenschutzgesetz nicht wieder aufgestellt werden. Einer, der nicht ernannt wurde, ist für die gleich Position nicht kein zweites Mal wählbar.

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