Der Wind dreht sich

Neuerburg/Arzfeld/Irrel · Seit Jahren arbeiten die Verbandsgemeinden an der Fortschreibung ihrer Flächennutzungspläne für den Bereich Windkraft. Nun aber sorgt ein Schreiben des Innenministeriums für Verunsicherung. Denn darin werden strengere Vorgaben für die Ausweisung neuer Windkraftstandorte angekündigt - was vor allem die Pläne der Verbandsgemeinden Südeifel und Arzfeld durchkreuzt.

 Den Abstand von Windrädern zur Wohnbebauung will das Land gesetzlich festlegen. TV-Foto: Uwe Hentschel

Den Abstand von Windrädern zur Wohnbebauung will das Land gesetzlich festlegen. TV-Foto: Uwe Hentschel

Foto: Uwe Hentschel (uhe) ("TV-Upload Hentschel"

Neuerburg/Arzfeld/Irrel. Für Günter Kern ist es eine "Nachsteuerung bei der Ausweisung von Windenergie", für die Verbandsgemeinden Arzfeld und Südeifel ist es weitaus mehr. Denn das, was der Staatssekretär des rheinland-pfälzischen Innenministeriums in einem Schreiben an die Planungsgemeinschaften und Genehmigungsbehörden ankündigt, wirft in den beiden Verbandsgemeinden so ziemlich alles über den Haufen, was dort in Sachen Windkraft geplant ist.
Es geht um die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms für den Bereich Windkraft. Mit dem vom Bund vor fünf Jahren beschlossenen Ausstieg aus der Atomenergie wurden die Kommunen bundesweit dazu aufgefordert, neue Vorrangflächen für Windkraft auszuweisen, um so den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben.
Das galt bislang auch für Rheinland-Pfalz, wo den Verbandsgemeinden bei der Ausweisung dieser Flächen recht viel Spielraum gelassen wurde.
Doch ganz so viel Freiraum will das Land den Kommunen bei ihrer Planung künftig nicht mehr lassen.
Zwar soll die Planungsbefugnis und -verantwortung auch weiterhin bei den Gemeinden liegen, wie Kern erklärt, doch müssten zukünftig weitere Ausschlusskriterien berücksichtigt werden. Und eines dieser Kriterien ist die Abstandsregelung.
1000 Meter Abstand


Bislang war es den kommunalen Gremien überlassen, den Mindestabstand zwischen Wohngebieten und Windkraftanlagen festzulegen.
Nun aber wird laut Staatssekretär "ein Mindestabstand von Windenergieanlagen zu reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten sowie zu Dorf-, Kern- und Mischgebieten von 1000 Metern, bei Anlagen über 200 Meter Gesamthöhe von 1100 Metern festgelegt".
Doch noch ist diese Absichtserklärung aus Mainz nicht in Recht gegossen und für die Planer in der Eifel deshalb auch noch nicht verbindlich.
Für die VG Südeifel würde diese geplante Festlegung jedoch bedeuten, dass ein Großteil der geplanten Flächen für Windkraft wegfiele. Denn dort hat der Rat im Zuge der Fortschreibung des Flächennutzungsplans bereits Ende 2014 mehrheitlich einen Mindestabstand von 750 Metern beschlossen. Und wie Norbert Schneider, hauptamtlicher Beigeordneter der VG, erklärt, werde man daran auch festhalten. Vorausgesetzt, es kommt zeitlich nichts dazwischen.
So befindet sich der geänderte Flächennutzungsplan derzeit in der so genannten zweiten Offenlage. Bis zum 17. August können die Pläne bei der Verwaltung oder aber auf der Internetseite der VG von jedermann eingesehen und Einwände eingereicht werden.
Im Anschluss muss der Verbandsgemeinderat die Stellungnahmen der Bürger und Institutionen mit den eigenen Plänen vergleichend überdenken und entscheiden, bevor der Plan dann schließlich der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorgelegt werden kann. "Wir versuchen, das rasch umzusetzen", sagt Schneider. Und zwar möglichst bis September. Dann nämlich soll in Mainz ein erster Entwurf des Landesentwicklungsprogramms vorliegen. Und spätestens ab diesem Zeitpunkt dürfte es schwierig werden, die Vorgaben aus Mainz zu ignorieren. Das weiß auch Andreas Kruppert, Bürgermeister der benachbarten VG Arzfeld. Zwar gibt es dort bereits eine Abstandszone von 1000 Metern, doch gilt diese nur für die Orte, die als reine Wohngemeinden gelten.
Für alle anderen Dörfer sind als Mindestabstand lediglich 750 Meter festgelegt.
Wie Kruppert erklärt, wären durch die neuen Vorgaben nahezu alle Standorte betroffen. "Da haben wir nun fünf Jahre geplant, mit den Bürgern viele Gespräche geführt und dann so was", zeigt sich der Arzfelder VG-Chef enttäuscht.
Was das Flächennutzungsplanverfahren betrifft, so ist die VG Arzfeld sogar schon einen Schritt weiter als die VG Südeifel. Dort liegt der Planentwurf bereits bei der Kreisverwaltung zur Genehmigung vor.
Arzfeld hat Vorsprung


Insofern stehen dort die Chancen sogar noch besser als in der Südeifel. Für Kruppert, der bereits mit dem Ministerium Gespräche geführt hat, hält sich die Freude über diesen vielleicht entscheidenden Vorsprung aber in Grenzen.
Denn was nütze die Genehmigung des Flächennutzungsplans, wenn die Anlagen danach doch nicht errichtet werden könnten, so Kruppert.
Schließlich seien für die Windkraftanlagen eigene Genehmigungsverfahren notwendig. Und für diese könnten dann unter Umständen bereits die neuen Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms gelten.Meinung

Ärgerlich, aber ...
Natürlich ist es ärgerlich, dass die neue Regierungskoalition in Mainz nun mit neuen Vorgaben kommt. Schließlich haben die Gremien bereits viel Zeit und die Verbandsgemeinden auch viel Geld in die Fortschreibung der Flächennutzungspläne investiert. Allerdings gibt es auch Menschen, die sich darüber ärgern, dass die von den Räten festgelegten Mindestabstände zwischen Windrädern und Dörfern in ihrer VG deutlich geringer sind als beispielsweise im Bitburger oder Prümer Land. Dafür gibt es Gründe. Und zwar nicht nur auf der Landkarte, sondern auch in den Räten. Dort sitzen Menschen, die nach bestem Wissen und Gewissen Entscheidungen treffen. Aber hin und wieder eben auch Menschen, die von gewissen Entscheidungen profitieren. eifel@volksfreund.de

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort