Die Frage nach der Endgültigkeit

Nachdem vor einigen Jahren bereits die Erschließung der Weiherstraße das Verwaltungsgericht beschäftigt hat, sieht es so aus, als könnte sich der Ärger mit der Erschließung des Neubaugebiets "Auf der Messenhöh" wiederholen. Denn die vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossene Erschließung ist nach Auffassung von zwei Ratsmitgliedern nicht zulässig.

 Im oberen Bereich der Burgstraße in Niederstedem ist ein Neubaugebiet geplant. Da es unterschiedliche Ansichten zum planungsrechtlichen Status der Straße gibt, ist die Frage der Erschließungsbeiträge strittig. TV-Foto: Uwe Hentschel

Im oberen Bereich der Burgstraße in Niederstedem ist ein Neubaugebiet geplant. Da es unterschiedliche Ansichten zum planungsrechtlichen Status der Straße gibt, ist die Frage der Erschließungsbeiträge strittig. TV-Foto: Uwe Hentschel

Niederstedem. (uhe) Aus Sicht des Gemeinde- und Städtebunds (GStB) ist die Frage nach den Erschließungskosten "beitragsrechtlich unproblematisch". Aus Sicht der Verbandsgemeinde Bitburg-Land deshalb auch. Aus Sicht der beiden Niederstedemer Gemeinderatsmitglieder Jakob Bohr und Herbert Kiemen wäre sie es unter Umständen auch, gäbe es in der Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebunds nicht drei Worte, mit denen sie so ganz und gar nicht einverstanden sind. Von der Verlängerung einer "bereits endgültig hergestellten" Verkehrsanlage ist dort die Rede. Gemeint ist damit die Burgstraße in Niederstedem, die jedoch nach Auffassung von Kiemen und Bohr eben "keine bereits endgültig hergestellte" Verkehrsanlage ist.

Staus der Verkehrsanlage ist fraglich



Der Straße selbst sieht man ihren Status nicht zwangsläufig an, doch der feine Unterschied in der Bezeichnung hat letztendlich Einfluss darauf, wer im Falle des Ausbaus, der Beleuchtung oder der Verlängerung der Straße für die Kosten herangezogen wird.

Im oberen Teil der Burgstraße soll nämlich das Neubaugebiet "Auf der Messenhöh" erschlossen werden, und je nachdem, ob der untere, bisher bebaute Teil der Burgstraße "endgültig hergestellt" oder eben "nicht endgültig hergestellt" ist, werden für die Erschließungskosten entweder alle oder eben nur die Anlieger der Straße herangezogen.

Dass der GStB in seiner Anfrage von einer "endgültig hergestellten Verkehrsanlage" ausgeht, liegt daran, dass die Burgstraße in der dazu gehörenden Anfrage der Verbandsgemeinde auch als solche bezeichnet wurde. "Doch das ist falsch", sagt Kiemen und verweist auf eine Stellungnahme der Verbandsgemeinde-Verwaltung vom Januar 2004.

Darin teilt die Verwaltung auf Grundlage eines im Fall Niederstedem gefällten Urteils des Verwaltungsgerichts Trier nämlich mit, dass "neben der Weiherstraße die Bergstraße, die Burgstraße und die Wolsfelder Straße keine erstmals hergestellten Verkehrsanlagen" sind.

Auf TV-Anfrage zur Begründung dieser gegensätzlichen Einstufungen der Burgstraße gibt es seitens der Verbandsgemeinde-Verwaltung keine konkrete Antwort, aber in der schriftlichen Stellungnahme eine Aussage, die sich möglicherweise darauf bezieht: "Die abgabenrechtliche Finanzierung des hier in Rede stehenden Neubaugebiets wird von der zuständigen Fachabteilung als gesichert angesehen. Soweit dem frühere Informationen der Verwaltung entgegen stehen sollten, sind diese hinfällig."

Kiemen und Bohr, für die diese "früheren Informationen" allerdings noch relevant sind, fordern indessen, den vom Gemeinderat Niederstedem bereits gefällten Beschluss wegen der rechtlich umstrittenen Ausgangslage wieder aufzuheben. Denn der Rat hat im Dezember auf Grundlage der GStB-Stellungnahme - gegen die Stimmen von Bohr und Kiemen - die Erschließung des Neubaugebiets bereits formal in die Wege geleitet.

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