Die Hülle darf verbuddelt werden

In der Angelegenheit um die Errichtung eines umstrittenen Plutonium-Containers bei Sefferweich hat das Verwaltungsgericht Trier dem Kläger Jörg Temme recht gegeben und den von der Kreisverwaltung zuvor abgelehnten Bauvorbescheid für genehmigungspflichtig erklärt.

Sefferweich/Trier. "Die Errichtung des in der Gemarkung Sefferweich in unmittelbarer Nähe einer Windkraftanlage geplanten, drei mal drei Meter großen und mit Messgeräten ausgestatteten Containments ist bauplanungsrechtlich zulässig", teilt das Verwaltungsgericht Trier mit und gibt damit der Klage des Trie rer Unternehmers Jörg Temme recht (der TV berichtete).Dieser hatte im Mai 2007 bei der Kreisverwaltung eine Bau voranfrage für diesen unterirdischen Behälter gestellt, der jedoch seitens der Kreisbehörde abgelehnt wurde, da Voraussetzung dafür das Vorliegen einer atomrechtlichen Genehmigung sei. Das sieht das Verwaltungsgericht anders: "Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits sei ausschließlich die Errichtung des Behälters in seiner ersten Testphase", heißt es in einer Pressemitteilung der Justizbehörde, die zudem zu diesem Urteil keine Berufung zulässt. Temme hofft auf baldigen Bescheid

Zwar sei nach erfolgreichem Abschluss der Testphase "die Errichtung eines entsprechenden Behälters zur Aufnahme einer Atomenergieanlage geplant", heißt es weiter, "da dies jedoch für das in Streit stehende Vorhaben nicht gelte, bedürfe es derzeit noch keiner Genehmigung nach der Strahlenschutzverordnung, so dass die Erteilung der Baugenehmigung auch nicht vom Vorliegen einer solchen abhängig gemacht werden könne." "Ich gehe davon aus, dass die Kreisverwaltung schon bald den Bescheid erlassen wird", reagiert Jörg Temme auf das Urteil und betont, dass nicht die Temme AG, sondern "ein ganz anderes, auf dem Markt neues Unternehmen" den Bau und Test des Containers plane. Die Behörde, die das genehmigen muss, ist mit der Meinung der Richter am Verwaltungsgericht alles andere als zufrieden. "Das Urteil ist sehr stark darauf bezogen, dass es nur ein Behälter ist", sagt Stephan Schmitz-Wenzel, Jurist der Eifelkreisverwaltung, "und das halte ich für falsch." Die Behörde überlege deshalb, vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz die Zulassung einer Berufung zu beantragen.

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