Verwaltung Nach Untreue-Fall: Eifelkreis setzt auf Kontrollsystem

Bitburg · Externes Unternehmen entwickelt zunächst für das Jugend- und Sozialamt neue Verfahren. Damit betritt die Behörde Neuland.

Die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm will ein internes Kontrollsystem einführen
Foto: TV/Klaus Kimmling

Der Untreue-Fall, der die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm in Atem gehalten hat, ist vor Gericht entschieden. Der Mitarbeiter des Jugendamts wurde rechtskräftig verurteilt. Doch die Aufarbeitung ist in der Behörde noch in vollem Gange. Vor allem will die Verwaltung sich davor schützen, dass so etwas nochmal passiert.

Ein externes Unternehmen ist bereits damit beauftragt, für das Jugendamt ein so genanntes Fachcontrolling einzuführen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass Prozesse zukünftig besser gesteuert werden. Daneben soll aber auch ein internes Kontrollsystem im Jugend- und gleichzeitig auch im Sozialamt eingeführt werden. Das hat der Kreisausschuss in seiner Sitzung am Montag beschlossen. Zunächst kommen diese beiden Ämter an die Reihe, da dort viele Geldleistungen bewilligt werden. Danach soll das System  – quasi als Blaupause – auch auf andere Ämter übertragen werden, sagt Büroleiter Carl Diederich.

 Ein gut laufendes System irgendwo abgucken konnte die Kreisverwaltung dabei nicht. „Wir führen ein Kontrollsystem ein, das so noch keine andere Kreisverwaltung im nördlichen  Rheinland-Pfalz hat. In gewisser Weise betreten wir damit Neuland“, sagt Diederich. Aus diesem Grund brauche man auch externe Berater, damit das alles auf „das richtige Gleis gesetzt wird“, sagt er.

Ziel sei, die Prozesse auf Risiken hin zu untersuchen. Doch zunächst müsse „die Grundlagenarbeit“ gemacht werden. Das Unternehmen Rödl & Partner, das im öffentlichen Bereich  beratend tätig ist und bundesweit über eine große Expertise verfügt, wurde vom Jugendhilfeausschuss bereits damit beauftragt, die Abläufe im Jugendamt zu untersuchen: Wie ist der Personalbedarf? Wo hapert es? Was kann verbessert werden?

Seit dem Betrugsfall wende man in Bitburg das Sechs-Augen-Prinzip an, sagt Diederich. Das sei sehr aufwändig und personsalintensiv. Gesetzlicher Standard sei das Vier-Augen-Prinzip. Zukünftig sollen nach einem Zufallsprinzip Fälle gezogen werden, die nach einem bestimmten Raster und nach verschiedenen Kriterien geprüft werden.

Helmut Fink (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, was denn mit dem Amt für Liegenschaften sei. Auch dort werde später das Kontrollsystem eingeführt, sagt Diederich. Da gehe es dann vor allem um Korruptionsprävention.

Die Honorarkosten für die Einführung des internen Kontrollsystems liegen bei rund 51 000 Euro.

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