Gericht Worüber keiner sprechen will

Bitburg · Die Kreisverwaltung hat einer Mitarbeiterin fristlos gekündigt. Die Frau soll in ihrer Arbeitszeit auch für den CDU-Bundestagsabgeordneten Patrick Schnieder gearbeitet haben. Nun liegt eine Anfrage der SPD auf dem Tisch – und eine Klage beim Arbeitsgericht.

Was genau passiert ist, lässt sich nur schwer rekonstruieren. Denn alle, die in irgendeiner Form beteiligt sind, halten sich bei diesem Thema bedeckt. Fest steht aber: Die Kreisverwaltung hat eine Mitarbeiterin fristlos entlassen. Der Grund? Viel dringt nicht nach außen. Aber nach TV-Informationen war der Auslöser, dass die Frau während ihrer regulären Arbeitszeit Pressearbeit für den Bundestagsabgeordneten Patrick Schnieder (CDU) gemacht haben soll. Diese Nebentätigkeit wirft Fragen auf, auch wenn die Verwaltungsmitarbeiterin dafür eine Genehmigung ihres Arbeitgebers hatte.

Wie lange sie für Schnieder tätig war, wollen weder die Kreisverwaltung noch der Politiker sagen. Auch dazu, um was es genau bei dieser Aufgabe ging, gibt es keine Auskunft. Das Einzige, was hinter vorgehaltener Hand nach außen dringt: Bei dieser Nebentätigkeit soll es wohl um die Vorbereitung von Grußworten sowie kleine Recherche-Aufträge gegangen sein. So soll die Verwaltungsmitarbeiterin beispielsweise etwas zur Geschichte von Vereinen zusammengetragen haben, zu deren Jubiläum der Eifeler Bundestagsabgeordnete eingeladen war.

Auf TV-Anfrage sagt Schnieder: „Ich möchte mich zu Personalangelegenheiten nicht äußern.“ Und weiter: „Diese Nebentätigkeit war genehmigt. Es ging um wenige Stunden die Woche.“

Wenn Verwaltungsmitarbeiter in ihrer regulären Arbeitszeit weitere Jobs machen, ist das von öffentlichem Interesse: Immerhin ist die Verwaltung ein von Bürgern mitfinanzierter Betrieb. Aber das ist nur ein Aspekt. Losgelöst davon, wann solche Zusatz-Jobs erledigt werden, werfen Doppel-Beschäftigungen auch die Frage nach möglichen Loyalitäts- und Vertrauenskonflikten auf.

Für die SPD ist das Thema nicht erledigt. Sie hat eine Anfrage gestellt. „Wir wollen über mögliche weitere Nebentätigkeiten von Verwaltungsmitarbeitern für Abgeordnete verlässlich Klarheit haben. Diese Klarheit fehlt bisher“, sagt Fraktionsvorsitzender Bernd Spindler.

Wie viele Mitarbeiter der Verwaltung haben Genehmigungen für Nebentätigkeiten? Wie viele sind dabei für Bundestags- oder Landtagsabgeordnete, Bürgermeister oder sonstige Kreistagsmitglieder tätig? In dem Gremium engagieren sich neben Schnieder auch Landtagsabgeordnete von SPD und CDU sowie etliche hauptamtliche Bürgermeister. „Aus Datenschutzgründen ist es uns untersagt, zu Personalangelegenheiten öffentlich Stellung zu nehmen“, erklärt die Verwaltung hierzu auf TV-Anfrage. Auch zu der außerordentlichen Kündigung will sich die Verwaltung nicht äußern. Aus dem gleichen Grund, wie Landrat Joachim Streit erklärt: „Es ist uns aus Datenschutzgründen untersagt, zu Personalangelegenheiten öffentlich Stellung zu nehmen. Insoweit bitten wir um Verständnis.“

Ebenso bedeckt halten sich die Fraktionsvorsitzenden des Kreistags, die von dem Thema ja in nichtöffentlicher Sitzung erfahren haben.

Michael Billen (CDU) erklärt: „Dazu kann ich nichts sagen. Hier geht es um Personalangelegenheiten.“ Ähnlich Bernd Spindler (SPD): „Das war in nichtöffentlicher Sitzung. Deshalb werde ich mich dazu auch nicht öffentlich äußern.“ Gleichlautend begründen auch Dirk Kleis (FWG) und Helmut Fink (Grüne) ihr Schweigen. Schließlich würde „diese Angelegenheit“ ja auch die persönlichen Interessen der Betroffenen berühren.

Die ehemalige Mitarbeiterin ist für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Sie hat gegen die Kündigung Klage eingereicht. Das bestätigt eine Sprecherin des Trierer Arbeitsgerichts. Zunächst gibt es einen sogenannten Gütetermin, bei dem sich ein Einzelrichter mit den Parteien um eine gütliche Einigung bemüht. Sollte das scheitern, könne, so die Sprecherin, das Verfahren an die Kammer verwiesen werden.

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