Dürenerin betrügt Eifeler Nonnen

Weil sie Eifeler Nonnen um 9200 Euro gebracht hat, ist eine 41-Jährige vor dem Strafgericht in Gemünd zu eineinhalb Jahren Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Gemünd. Die Mimik der Angeklagten verriet wenig - irgendwo zwischen regungslos und ein klein wenig erleichtert wird es wohl gewesen sein. Denn Kai Bergmann, Richter am Amtsgericht Schleiden in Gemünd, hatte gerade das Urteil in dem Verfahren verkündet, in dem der 41-jährigen Angeklagten vorgeworfen wurde, Eifeler Nonnen um insgesamt 400 000 Euro betrogen zu haben. Die Dürenerin kam letztlich mit einem "blauen Auge" davon, weil ihr ein Großteil der ihr zur Last gelegten 58 Fälle nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte. "Es bleiben Zweifel", so der Richter. Und deshalb sei sie von der Mehrzahl der Vorwürfe freizusprechen.

Lediglich in sechs Fällen, in denen die Angeklagte insgesamt 9200 Euro von einer Ordensschwester erhalten hatte, sah es der Richter als erwiesen an, dass hier ein gewerbsmäßiger Betrug in einem besonders schweren Fall vorlag. Im Oktober und November 2004 hatte die Angeklagte demnach sechs Mal vor der Klosterpforte gestanden. Sie berichtete einer betagten Nonne von einer Notlage - und erhielt Bargeld. Mehrere Beträge summierten sich zu 9200 Euro, die die Frau von den Ordensschwestern erhielt. Das ist allerdings nur ein kleiner Teil des Geldes, um das die Nonnen gebracht worden sein sollen. Um insgesamt 1,5 Millionen Euro sollen zwischen Oktober 2004 und Januar 2006 die Ordensschwestern eines Eifeler Klosters erleichtert worden sein. Wegen Betrugs fand in dieser Sache schon vor zwei Jahren ein Prozess vor dem Amtsgericht in Gemünd statt. Ein 32-jähriger Mann und eine 26-jährige Frau aus Düren wurden damals für schuldig befunden und verurteilt, sich in rund 30 Einzelfällen mehr als 500 000 Euro von den gutgläubigen Schwestern ergaunert zu haben. Damals wie heute wird davon ausgegangen, dass es sieben Mittäter gab.

Eine davon soll eben die 41-jährige Dürenerin sein, die nun verurteilt wurde. Ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden, lautete der Richterspruch. Als strafmildernd bewertete Richter Bergmann dabei, dass die Frau zumindest ein Teilgeständnis abgelegt habe. Außerdem sei sie nicht vorbestraft und sie habe sich in der Zeit der Straftaten "wirklich in einer schwierigen finanziellen Lage" befunden. Strafverschärfend habe sich die nicht unerhebliche Schadenssumme ausgewirkt. Und, so Richter Kai Bergmann zu der Angeklagten: "Sie haben die Gutherzigkeit der Nonnen in einer schamlosen Weise ausgenutzt."

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