Eigenmächtiger Fehlgriff

Fast zehn Jahre nach dem denkwürdigen Kruzifix-Urteil des Bundesverfassungsgerichts bringt die Irreler Schule das Thema zurück in die Schlagzeilen. Dabei wurde es in Rheinland-Pfalz nie so heiß gekocht, weil eine entsprechende Vorschrift im Gegensatz zu Bayern schlicht nicht existiert.

Es gilt die örtliche Praxis der jeweiligen Schulgemeinschaft, und damit ist das Land bisher gut gefahren. Den betroffenen Lehrern hätte jedenfalls klar sein müssen, dass sie in einer christlichen Gemeinschaftsschule nicht eigenmächtig Kreuze abhängen dürfen. Denn erst durch ihr Fehlen rückten die im Schulalltag vermutlich kaum beachteten religiösen Symbole plötzlich in den Mittelpunkt des Interesses und die vermeintlichen Missetäter in die Schusslinie der Kritik. So groß können ihre Gewissensnöte nicht gewesen sein, sonst hätten nicht allesamt den Rückzug angetreten, als es gegenüber der ADD zum Schwur kam. Ebenso unüberlegt und unzulässig war der Alleingang beim Schulnamen. Ob es sich um bewusste Unterschlagung oder nur um ein Versehen handelte, bleibt der Öffentlichkeit verborgen, denn der Schulleiter schweigt. Der heilige Franziskus und die Gemüter von Eltern und Kirchenvertretern werden sich schon bald wieder beruhigen. Unabhängig vom aktuellen Anlass wäre es angebracht, die ehrwürdige Landesverfassung nach bald 60 Jahren etwas genauer unter die Lupe zu nehmen und gezielt zu entrümpeln. Die Aufgabe, die Jugend zur "Gottesfurcht" zu erziehen, dürfte selbst vielen Geistlichen reichlich verstaubt und aus pädagogischer Sicht unglücklich formuliert vorkommen. Immerhin: Im Gegensatz zur Bibel kann die Verfassung verändert werden. m.hormes@volksfreund.de

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