Technischer Fehler Einmal geblitzt, zweimal Post: Polizei verschickt 85 falsche Strafzettel

Wolsfeld/Kenn · Ein technischer Fehler schreckt viele Autofahrer aus der Region auf. Die doppelten Bescheide hätten für einige Autofahrer sogar ein Fahrverbot bedeutet.

 Wird man geblitzt, dann bekommt man einen Brief. 85 Autofahrer haben derer zwei erhalten – von zwei verschiedenen Orten.

Wird man geblitzt, dann bekommt man einen Brief. 85 Autofahrer haben derer zwei erhalten – von zwei verschiedenen Orten.

Foto: picture alliance / Jens Büttner//Jens Büttner

85 Autofahrer haben in den letzten Wochen aufgrund eines technischen Defektes falsche Strafzettel von der Polizei erhalten. Das teilte die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer auf TV-Nachfrage mit.

Die Fahrer waren bei Wolsfeld (Eifelkreis Bitburg-Prüm) geblitzt worden, hatten allerdings zusätzlich zu diesem Bescheid noch einen zweiten erhalten (der TV berichtete). Dieser wiederum attestierte, dass die Temposünder bei Kenn (Kreis Trier-Saarburg) zu schnell gefahren seien. Uhrzeit, Geschwindigkeit, Foto und Fotonummer stimmten auf beiden Briefen überein. Die Autofahrer sollten also zur gleichen Zeit an zwei verschiedenen Orten gewesen sein.

Der TV war auf das Problem des doppelten Blitzers über Johann Reuter aus Prümzurlay aufmerksam geworden. Nach dem Bericht über seinen Fall meldeten sich mehrere Autofahrer, denen selbiges widerfahren war, über die sozialen Netzwerke und per Telefon.

„Mir ist das Gleiche passiert“, schrieb Mandy Gutenberg auf Facebook. „Ich war auch als Zeitreisende in Kenn und Wolsfeld“, scherzt Paulina Richter. Die Vermutung, dass mehrere Autofahrer betroffen sein könnten bestätigte sich durch eine TV-Nachfrage bei der zuständigen Zentralen Bußgeldstelle in Speyer. Was ist in Wolsfeld beziehungsweise Kenn passiert?

Eines vorweg: Alle Fahrer, die doppelt Post bekommen haben, sind auch in Wolsfeld geblitzt worden. „Von den zwei Bescheiden beinhaltete jeweils einer den korrekten Tatort und Tatvorwurf auf der B 257 Anschlussstelle Wolsfeld“, erklärt Thorsten Mischler, Leiter der Pressestelle der Zentralen Bußgeldstelle.

Laut der Zentralen Bußgeldstelle lag das an einem „Datenübertragungsfehler“. Die Messreihe – also alle Autofahrer, die geblitzt worden sind – wurde demnach wie üblich in das Bearbeitungsprogramm überspielt. „Dabei wurde allerdings ein falsches Messprotokoll beigezogen“, sagt Thorsten Mischler, „welches einen anderen Tatort mit anderer zulässiger Höchstgeschwindigkeit beinhaltet hat.“

Dazu gehöre auch die L 145 bei Kenn, auf der eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde erlaubt ist. Bei Wolsfeld darf 70 gefahren werden. Dementsprechend forderte der falsche Bescheid aus Kenn ein höheres Bußgeld, in einzelnen Fällen hätten die Geschwindigkeitsüberschreitung sogar einen Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge gehabt.

„Das System generiert automatisch aus jedem Datensatz ein Verfahren und spielt den Tatort und die zulässige Geschwindigkeit selbstständig ein“, erklärt Thorsten Mischler. Die Bußgeldstelle wollte den Fehler korrigieren und das richtige Protokoll aufspielen, doch daraus wurde nichts: „Der Systemvorgang ‚löschen’ wurde vom Programm nicht umgesetzt, weshalb kurzzeitig dieselbe Messreihe zweimal im System war.“

Besagte Messreihe umfasste laut Mischler 85 Fälle. Die Betroffenen 85 Autogahrer erhielten zwei Anhörungen. Das lag daran, dass das falsche Protokoll vorgaukelte, dass es eine Messung am selben Tag und zur selben Uhrzeit, nur an einem anderen Ort (Kenn) gab.

Als der Fehler intern bekanntgeworden sei, habe man die falschen Verfahren „umgehend eingestellt“, erklärt Thorsten Mischler. „In Fällen, in denen der Betroffene oder ein Zeuge ein Schreiben erhielt, wurde auch eine Einstellungsmitteilung des falschen Verfahrens übersandt“.

Sprich: Die Temposünder können beruhigt sein und müssen zumindest das Bußgeld, das Kenn betrifft, nicht zahlen. Einen solchen hat auch Jürgen Reuter erhalten: „Es steht nur darauf, dass das Verfahren eingestellt wurde.“ Eine Erklärung, warum er zwei Anhörungen erhalten hat, vermisst er.

Diese wird er von Seiten der Zentralen Bußgeldstelle auch nicht mehr erhalten, denn laut Mischler „dürfte die Sache als aufgearbeitet betrachtet werden.“ Doch einige Autofahrer wie Mandy Gutenberg tappen noch im Dunkeln und warten auf jenes Schreiben, obwohl die Geschwindigkeitsüberschreitung und der Bescheid schon knapp einen Monat zurückliegen.

Ist dieser Fehler schon häufiger aufgetreten. „Nein“, sagt Thorsten Mischler. „Das ist die einzige Messreihe, in welcher 2018 ein solcher Fehler bekannt ist.“

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