Entscheidung vertagt

BITBURG. (iz) Haftstrafe oder Anstalt? Die Entscheidung im Verfahren gegen einen 44-jährige Schlosser wegen Beleidigung und sexueller Nötigung hat das Amtsgericht Bitburg ans Landgericht Trier verwiesen.

Das Bitburger Amtsgericht befasste sich erneut mit einem Fall von Telefon-Terror. Der Angeklagte hatte sich bei Anrufen als Mitarbeiter einer Boutique oder einer Tankstelle ausgegeben. Er wolle einen Gewinn, fast immer eine Strumpfhose oder einen Damenbody, an seine Opfer übergeben, kündigte der 44-Jährige an. Dafür benötige er aber die genauen Maße der angerufenen Frauen. Sie sollten umgehend den Umfang von Brust, Taille und Oberschenkel messen und diese Daten durchgeben. In einem der Fälle besuchte der Angeklagte sein Opfer zu Hause und bedrängte es. Bereits 1984 war der Angeklagte aufgefallen. Damals suchte er Umkleidekabinen und Wohnräume amerikanischer Soldatinnen in Bitburg auf und beobachtete die Frauen unter anderem beim Duschen. "Dann spielte sich alles bei ihm im Kopf ab, ohne auch nur ein sexuelles Wort oder sexuelle Anspielungen", sagte der Verteidiger, der den Tatbestand der Beleidigung als nicht gegeben sah. Bei der ersten Verhandlung gab das Gericht ein psychologisches Gutachten in Auftrag, um die Schuldfähigkeit des Angeklagten festzustellen (der TV berichtete). Laut Gutachten liegt eine "Störung der Persönlichkeit" vor. Eine "langzeitige therapeutische Behandlung" sei erforderlich. Der Angeklagte sei vermindert schuldfähig, urteilt der Gutachter.Angeklagter bleibt auf freiem Fuß

"Somit ergibt sich für das Gericht hier ein Problem: Es kann eine Strafe mit oder ohne Bewährung verhängt werden oder gar die Unterbringung mit Bestrafung im Raum stehen", führte der Vorsitzende Richter Werner von Schichau in der Verhandlung aus. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Verweisung an das Landgericht, um über eine mögliche Unterbringung in einer Anstalt entscheiden zu lassen. Diesem Antrag entsprach das Schöffengericht in Bitburg. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft besteht "extreme Wiederholungsgefahr". Dem Antrag, den Haftbefehl gegen den Angeklagten deshalb wieder in Vollzug zu setzen, entsprach das Gericht aber nicht. "Ich sehe den Angeklagten als Zeitbombe", sagte der Staatsanwalt. Nun muss die Kammer in Trier über den weiteren Verlauf und das Urteil entscheiden - Haftstrafe oder Anstalt.

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