Er geht, um bleiben zu dürfen: Flüchtling hofft auf Aufenthaltserlaubnis, indem er Asylantrag zurückzieht

Bitburg/Prüm/Arzfeld/Biersdorf am See · Resul Haziri hat seinen Asylantrag zurückgezogen, damit er ein Visum beantragen kann. Die Möglichkeit dazu eröffnet ihm eine Regelung des Bundes. Im Kosovo muss der 27-Jährige beantragen, Verputzer bei einem Eifeler Unternehmen werden zu dürfen. Den Arbeitsvertrag hat er schon. Aber eine Garantie, dass er den Job antreten wird, nicht.

 Will wiederkommen: Resul Haziri.

Will wiederkommen: Resul Haziri.

Foto: Eileen Blädel

Resul Haziri ist wieder im Kosovo. Der 27-Jährige hat den Asylantrag, den er vor einem Jahr in Deutschland gestellt hatte, zurückgezogen. Trotzdem hofft er, dass ihn schon bald ein Flugzeug wieder dorthin zurückbringen wird, was er seine Heimat nennt. An den Ort, an dem er aufgewachsen ist und wo er eine Zukunft sieht: in die Eifel.

Möglich machen soll das eine neue Regelung des Bundes, die Flüchtlingen, die zunächst freiwillig das Land verlassen, ein Visum in Aussicht stellt - sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört auch ein fester Arbeitsvertrag. Und den hat Resul Haziri. Er sagt, er käme auch allen anderen Anforderungen nach. Sehen das die Behörden auch so und stimmen sie einem Visum zu, dann wird Resul Haziri Verputzer in einem Unternehmen in Biersdorf am See.

Resul Haziri ist bislang offenbar der einzige Flüchtling im Eifelkreis Bitburg-Prüm, der auf diese Weise versucht, in Deutschland bleiben zu dürfen. Doch fast hätte er von der Möglichkeit gar nichts mitbekommen: Man legte ihm das Dokument, in dem das Verfahren erläutert wird, auf Serbisch vor. "Aber ich kann kein Wort Serbisch", sagt er. Arnold Kootz, Ortsbürgermeister von Biersdorf am See, sei es zu verdanken, dass er es dann doch noch in der richtigen Sprache zu lesen bekommen habe.

Auf Deutsch hätte wohl auch geklappt: Denn Resul Haziri kam im Alter von fünf Jahren mit seiner Familie nach Deutschland, das war 1993, als im Kosovo Krieg war. Er wuchs in Arzfeld und Üttfeld auf, ging zur Schule und lernte Deutsch, das er heute fließend spricht. 2004 wurden er und seine Familie abgeschoben. Doch im Kosovo, sagt er, "habe ich keine Chance auf Arbeit".

Deshalb zog es ihn wieder nach Deutschland. Doch er muss feststellen: Wer wie er aus einem als sicher eingestuften Land kommt, muss meist wieder gehen. Wartet er auf den Bescheid, ist es also nur eine Frage der Zeit - doch abgesessen hat er die trotzdem nicht: Freiwillig hilft er in der DRK-Kleiderkammer aus, übersetzt für andere Menschen, übernimmt Schichten im Hangar.

Dabei hat er auch Irmgard Busch kennengelernt: die Frau, die ihm jetzt helfen will. Die 43-Jährige aus Nimsreuland engagiert sich für Flüchtlinge in der Region und unterstützt Resul Haziri beim "Papierkram". Ohne sie hätte er es nie so weit geschafft, sagt er.

Er hat alles alleine gemacht, sagt sie. Auch den Arbeitsplatz habe er sich selbst besorgt. Was nicht so einfach war: Als Asylbegehrender durfte er nicht arbeiten, brauchte selbst für eine Art Praktikum eine Genehmigung von den Behörden. Jetzt könnte er unbefristet bei Jens Ehlenz von der Firma Putz und Stuck in Biersdorf am See arbeiten. "Warum sollte er die Chance nicht bekommen?", sagt Ehlenz: "Er hat sich gut angestellt und ich brauche dringend Leute."

Ob Resul Haziri dazu die Chance erhält, weiß noch niemand. Irmgard Busch hofft auf einen guten Ausgang, aber sie ist vorsichtig. Sie erzählt von einem Fall aus Simmern im Hunsrück: Von dort aus seien zwei Männer im November mit allen Zustimmungen ausgereist, trotzdem ziehe sich das Verfahren bei der Botschaft nun hin, und die beiden seien noch immer im Kosovo.

Erschwerend könnte für Resul Haziri hinzu kommen, dass nach Aussage von Irmgard Busch der Kreis seinen Fall erst prüfen wolle, wenn die Anfrage der deutschen Botschaft vorliege - obwohl der Leitfaden des Bundes eigentlich die umgekehrte Reihenfolge empfiehlt. Zum Fall Haziri will sich die Kreisverwaltung auf TV-Anfrage nicht äußern - nur zum Verfahren im Allgemeinen (siehe Extra). Auf die Frage, wie die Chancen stehen, heißt es: "Für einen Asylbewerber, der die Staatsangehörigkeit eines Westbalkan-Staates besitzt, ist die Chance, über die neue Regelung in Deutschland ein Bleiberecht zu erwirken, sicherlich größer als die Chance, als Asylberechtigter anerkannt zu werden."

Irmgard Busch hat ein Anliegen: "Wenn die Bundesregierung diese Regelung trifft, dann muss es auch klappen. Dann darf es nicht hinterher irgendetwas anderes heißen."
Resul Haziri weiß, wie es ist, abgeschoben zu werden. Und dass er darauf nicht warten will: "Ich habe nichts zu verlieren. Ich habe es wenigstens versucht."
EXTRA So soll die Wiedereinreise funktionieren

Die Regelung besagt, dass Flüchtlinge aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro und Serbien, die nach dem 1. Januar 2015 und vor dem 24. Oktober 2015 einen Asylantrag gestellt haben und Deutschland unverzüglich verlassen, zurückkommen dürfen, wenn sie über einen Arbeitsvertrag bei einem deutschen Arbeitgeber und die Zustimmung der deutschen Behörde verfügen. Für die Einreise ist ein Visum notwendig, das bei der deutschen Botschaft im jeweiligen Herkunftsstaat beantragt werden muss. Eine Antragsstellung in Deutschland ist nicht möglich. Die Regelung ist bis 2020 befristet. Hintergrund ist das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, mit dem im Oktober 2015 auch Möglichkeiten der legalen Arbeitsmigration für Staatsangehörige der Westbalkan-Staaten eingeführt wurden - sie sollen "im Ergebnis die Zahl der zu bescheidenden Asylverfahren verringern", teilt die Kreisverwaltung mit. Wie lange das Verfahren dauert, hänge laut Kreis von verschiedenen Faktoren ab. Die Verwaltung habe Flüchtlinge beraten, wer tatsächlich auch ausgereist sei, wisse sie nicht. Meinung: Eine Frage bleibt

Arbeit statt Abschiebung. Der Gedanke stimmt. Gerade bei uns in der Eifel, gerade, wo wir jetzt schon viele Stellen nicht mehr besetzt kriegen. Ganz sicher auch für Resul Haziri. Die Frage aber, die stimmt irgendwie nicht. Die, die sich einem umso mehr aufdrängt, je weiter man ihm auf seinem Weg in diesen Behörden-Dschungel gefolgt ist: Wird Resul Haziri tatsächlich unter dieser Regelung wieder einreisen - oder war sie am Ende nur dazu da, um für seine schnelle Ausreise zu sorgen?
e.blaedel@volksfreund.de

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