Amtsgericht Bitburg Falsche Partnervermittlung: 65-Jährige zu Haftstrafe verurteilt

Bitburg/Prüm/Gerolstein · Eine 65-Jährige hat sechs Senioren mit einer falschen Partnervermittlung um ihr Geld gebracht. Das sah das Amtsgericht Bitburg nach achtstündiger Verhandlung als erwiesen an. Es ist nicht ihre erste Begegnung mit der Justiz.

Falsche Partnervermittlung: Senioren aus der Eifel betrogen
Foto: tv/Ulrike Löhnertz

Jakob sucht die Frau fürs Leben. Und Hilde hat noch nicht den Richtigen gefunden. Beide sind um die Siebzig. Er kommt aus Gerolstein, sie aus Kelberg. Und beide haben offenbar Annoncen in einem Wochenblatt geschaltet. Das jedenfalls könnte derjenige denken, der die Kontaktanzeigen liest. Tatsächlich landet der Anrufer, der die Nummer unter den  Texten über die „warmherzige Witwe“ oder den „humorvollen Beamten im Ruhestand“ liest, aber nicht bei Jakob oder Hilde. Sondern bei einer Partnervermittlung.

Die Frau die dieses Unternehmen jahrelang betrieb, sitzt an diesem Tag auf der Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft Trier wirft der 65-Jährigen aus dem Bergischen Land vor, dass sie sechs Senioren aus der Region betrogen haben soll. Die meisten von ihnen stammen aus der Eifel. Sie selbst streitet vor dem Amtsgericht Bitburg alles ab.

Die Zeugen: Sechs mutmaßliche Betroffene haben Anzeige gegen die Nordrhein-Westfalin erstattet. Die Geschichte die sie erzählen, ist immer gleich – nur, dass sie mal im Prümer Land, mal in der Vulkaneifel und mal in der Moselregion spielt.

Demnach klingelten die einsamen Rentner bei der Nummer aus dem Inserat durch und die Angeklagte am anderen Ende der Leitung habe sich als Partnervermittlerin ausgegeben. Am Telefon hätten sie dann ein Treffen vereinbart. Die Beschuldigte habe die Senioren dann meist nur ein oder zwei Tage später besucht und sie gebeten einen Vertrag zu unterschreiben. Sie sollten außerdem eine Anzahlung leisten, die bei der einen nur wenige Hundert, bei dem anderen mehrere Tausend Euro betragen haben soll – je nach Verhandlungsbasis. „Ich bin froh, dass ich bei ihrem Besuch nur 250 Euro in der Tasche hatte“, sagt einer der Zeugen: „Ich hätte ihr auch 500 gegeben.“ Insgesamt soll sie dadurch mehr als 5000 Euro verdient haben. Im Gegenzug sollten die älteren Damen und Herrschaften dann Partnervorschläge aus der Region vermittelt bekommen. Doch die Tage verstrichen und niemand meldete sich, Anrufe und Briefe blieben unbeantwortet. Das machte die Senioren stutzig. Die meisten meldeten den mutmaßlichen Betrug schon nach wenigen Tagen bei der Polizei.

Die Angeklagte: Dann hätten sie eben noch etwas Geduld haben müssen, meint Andrea Schubert, die Verteidigerin der Angeklagten. Dann hätte ihre Mandantin sie schon noch vermitteln. Dazu hätte sie gemäß Vertrag ja noch ein halbes Jahr Zeit gehabt: „Liebe ist ja kein Fünf-Minuten-Gericht.“  Es handle sich bei den sechs Zeugen also folglich nicht um Geschädigte, sondern nur um unzufriedene Kunden: „Von den vielen zufriedenen Klienten hören wir in der Verhandlung natürlich nichts.“ Nur hat es die wirklich gegeben? Daran hat zumindest der Staatsanwalt Zweifel: „Können Sie uns ein paar Namen nennen?“ Das kann die Beschuldigte nicht. Sie spricht zwar von etwa 80 Kunden, die sie in einer Kartei habe. Diese Kartei sei aber in Spanien, wo sie derzeit lebe und ihr Mann, der ebenfalls aus dem südeuropäischen Land stammt, habe es bislang versäumt ihr die Aktenordner zu schicken.

Überhaupt scheint die Frau auf jede Frage eine Antwort zu wissen. Nur überzeugen diese den Vorsitzenden Richter Udo May und den Staatsanwalt offenbar nicht. Stirne werden gerunzelt, Köpfe geschüttelt. Denn zu oft fehlen Details, zu oft können die Daten, die sie angibt, nicht stimmen. Und die Angeklagte scheint dies auch zu merken. Vor, nach und während des Prozesses laufen der 65-Jährigen mehrmals Tränen übers Gesicht. Sie putzt sich die Nase, schirmt ihr verweintes Gesicht ab.

Das Urteil: Als Reue wird ihr das von Richter May nicht ausgelegt. Denn bis zuletzt gesteht sie nicht. „An Ihnen gibt es nichts Seriöses“, sagt der Vorsitzende bei der Urteilsverkündung: „Ihr ganzes Leben ist auf Lug und Trug ausgelegt.“

Und tatsächlich hat die 65-Jährige ein langes Vorstrafenregister. Seit Mitte der Achtziger-Jahre wurde sie mehrfach wegen Betrugs verurteilt, verbüßte längere Haftstrafen von denen sie sich „unbeeindruckt gezeigt“ habe. Und selbst die Delikte, die ihr an diesem Tag zur Last gelegt werden, seien nur „die Spitze des Eisbergs“. Es seien noch etliche Verfahren anhängig.

Auch deshalb kommt die Frau diesmal nicht mit einer Bewährungsstrafe davon. Das Gericht verurteilt sie zu drei Jahren und drei Monaten Haft und liegt damit nur drei Monate unter der Forderung des Staatsanwalts. Die Verteidigerin hatte einen Freispruch für ihre Mandantin gefordert.

Die Rechtsanwältin kann innerhalb von einer Woche Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

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