Bitburger Wehr Feuerwehr-Streit: Jetzt spricht der Bürgermeister

Bitburg · Für Joachim Kandels steht fest: Er wird Wehrleiter Manfred Burbach nicht ernennen. Im TV sagt er erstmals etwas zu den Gründen und spricht von „fehlender Loyalität“ und „eigenmächtigem, unangemessenem Handeln“. Burbachs Anwälte wollen im Zweifelsfall vor Gericht ziehen.

 Bitburger Feuerwehrleute haben zum Protest am 11. Mai vor dem Rathaus ihre Helme niedergelegt.

Bitburger Feuerwehrleute haben zum Protest am 11. Mai vor dem Rathaus ihre Helme niedergelegt.

Foto: TV/Christian Altmayer

Die Sache ist eskaliert. Aus dem Streit um die Rufbereitschaft, der vor Jahren zu schwelen begann (siehe Info), ist „Bitburg brennt“ entstanden. Eine Initiative, die sich deutlich hinter Wehrleiter und Wehr stellt und öffentlich Druck gegen den Bürgermeister aufbaut, der den von seinen Kameraden nahezu einstimmig wiedergewählten Wehrleiter nicht für weitere zehn Jahre ernennen will.

Die ehrenamtlichen Wehrleute der Stadt fühlen sich vor den Kopf gestoßen. Bürger verstehen nicht, warum ein langjähriger Wehrleiter vom Bürgermeister nicht ernannt wird. Die Fronten sind verhärtet.

Im sozialen Netzwerk Facebook fordern Menschen den Rücktritt von Joachim Kandels, unterstellen ihm, das Ehrenamt mit Füßen zu treten. „Seit Wochen retten ‚übermotivierte’ Feuerwehrleute uns quasi täglich vorm Absaufen. Aber ein Bügermeisterlein, das bequem am Schreibtisch hockt, stellt sich quer gegen diese Helfer und Lebensretter. Das ist nicht zu fassen!“ Das ist eine der Bemerkungen. Die meisten sind in Wortwahl und Inhalt schärfer.

Erstmals seit der Eskalation des Konflikts meldet sich nun Bürgermeister Kandels auf eine lange schriftliche Anfrage des Trierischen Volksfreunds öffentlich zu Wort. „Zunächst möchte ich betonen, dass die Menschen in Bitburg, der Stadtrat und ich selbst als Dienstherr unsere Feuerwehr und ihre Arbeit sehr schätzen“, sagt Kandels, „die Wehrleute leisten eine „sehr engagierte Arbeit, die für uns alle unverzichtbar ist und für die wir sehr dankbar sind.“ Trotzdem bleibt er dabei: „Ich werde Manfred Burbach nicht zum Wehrleiter ernennen.“ Der Wehrleiter habe dazu inzwischen eine schriftliche Begründung bekommen. Gegen diese kann er Widerspruch einlegen – und im nächsten Schritt klagen.

Auf Details zu diesem Bescheid geht Kandels nicht ein. Er hebt aber hervor, dass der Wehrleiter als Ehrenbeamter in einem besonderen Treueverhältnis zu seinem Dienstherrn, dem Bürgermeister, steht. Deshalb stelle das Brand- und Katastrophenschutzgesetz an die Qualifikation und Sozialkompetenz des Wehrleiters hohe Ansprüche. „Zu den Pflichten eines Wehrleiters im Ehrenbeamtenverhältnis zählen insbesondere die Pflicht zum rechtmäßigen Handeln, die Gehorsamspflicht, das Neutralitätsgebot, das Mäßigungsgebot sowie die Pflicht zum achtungsmäßigen Verhalten“, sagt Kandels. Und genau daran hapert es aus seiner Sicht.

Der Bürgermeister müsse sich jederzeit auf den Wehrleiter verlassen können. Und damit meint Kandels nicht nur, dass dieser fachlich kompetent in der Lage ist, in den brenzligen Situationen als Einsatzleiter richtig zu reagieren, sondern eben auch, dass er seinem Dienstherrn gegenüber loyal ist.

Für den Bürgermeister stimmt das Vertrauensverhältnis nicht mehr. Denn dieses, so argumentiert Kandels, müsse „absolut intakt“ sein und laut Brand- und Katastrophenschutzgesetz dürfe ein Bürgermeister einen Wehrleiter nur dann ernennen, wenn alle Eignungsvoraussetzungen erfüllt seien. Und das sind sie für Kandels nicht.

„Zum einen geht es um eine Vielzahl von Verhaltensweisen, die das Vertrauensverhältnis zwischen dem Bürgermeister als Dienstherrn und dem Wehrleiter als Ehrenbeamten nachhaltig zerstört haben“, erklärt Kandels, ohne konkreter zu werden. „Zum anderen geht es um mangelnde Loyalität gegenüber dem Bürgermeister, dem Stadtrat und der Verwaltung sowie um nicht abgesprochene, eigenmächtige, beziehungsweise unangemessene Handlungen in der Öffentlichkeit, beziehungsweise gegenüber Dritten wie beispielsweise Verwaltungen und Schulen.“

Auch wenn Kandels nicht konkreter wird, zeigt seine Auflistung: Es scheint sich eine Menge angestaut zu haben. Eine ganze Reihe von Vorfällen, die für den Bürgermeister in dieser Form nicht länger tragbar sind. Wegen solcher Vorfälle, sagt Kandels weiter, habe man bereits im vergangenen Jahr eine Mediation mit einem unabhängigen Berater in Anspruch genommen. Allerdings habe sich die Verhaltensweise des Wehrleiters nicht geändert.

Für Kandels sind die Gründe, weshalb er Burbach nicht ernennt, „rein sachlicher und nicht persönlicher Natur“. Damit meint er, dass die im Gesetz vorgeschriebenen Eignungsvoraussetzungen wie beispielsweise Loyalität und ein „absolut intaktes Vertrauensverhältnis“ nicht erfüllt seien. „Und in einem solchen Fall“, erklärt Kandels, „schreibt das Gesetz vor, dass die Ernennung zu versagen ist.“

Darüber habe er bereits im Vorfeld der Wahl die Führungsleute der Wehr und ihrer einzelnen  Löschzüge informiert. Wohl in der Hoffnung, dass diese sich eine Alternative zu Burbach überlegen. Das Gegenteil war der Fall. Der amtierende Wehrleiter wurde nahezu einstimmig wiedergewählt. Der Protest der Wehrleute und von Teilen der Bevölkerung, wie er sich in „Bitburg brennt“ formiert hat, wurde schärfer. Gesprächsangebote von Kandels im Nachgang zur Wehrleiterwahl seien ihm von der Führungsriege ausgeschlagen worden.

Kandels, der den „Blick gerne nach vorne richten möchte“, wie er sagt, will klarstellen, dass er sich nicht gegen die Ehrenamtlichen in der Wehr richtet, sondern es „einzig und allein“ darum gehe, dass einem einzelnen Menschen wegen einer Vielzahl von Gründen keine Leitungsfunktion übertragen werde.

Dazu, dass die versagte Ernennung den Protest gegen Stadt und Bürgermeister weiter befeuert hat, sagt Kandels: „Aktionen, wie die nicht genehmigte Niederlegung von Feuerwehrhelmen unter Einsatz von Feuerwehrfahrzeugen vor dem Rathaus, Demonstrationen vor dem Brandenburger Tor in Berlin oder die Blumenniederlegung auf dem Gelände der Feuerwache in der Mötscher Straße scheinen in diesem Zusammenhang weder verhältnismäßig noch zielführend.“

Und wie soll es nun weitergehen? „Ich kann an der Stelle nur daran appellieren, zur Sachlichkeit zurückzukehren.“ Schließlich gehe es um eine „zukunftsorientierte Weiterentwicklung“ der Freiwilligen Feuerwehr Bitburg. Wichtige Entscheidungen wie das Katastrophenschutzzentrum, das die Stadt in Angriff nehmen wolle oder der Feuerwehrbedarfsplan stünden in Kürze an. „Ich als Bürgermeister und selbstverständlich auch die Mitglieder des Stadtrates sind jederzeit bereit für einen offenen Dialog. Im Rahmen unserer Bemühungen hat die Wahrung der Sicherheit für unsere Bevölkerung oberste Priorität.“

Und wie sieht es aus für die Bevölkerung, wenn die Stadt ab 1. August ohne Wehrleiter dasteht?  Dazu der Bürgermeister: „Die Wehrleitung besteht aus dem Wehrleiter und seinen Stellvertretern. Wenn der Wehrleiter nicht im Amt ist, übernimmt ein Stellvertreter seine Funktion.“ Das würde bedeuten: Einer der beiden Stellvertreter – Jürgen Dunkel oder Guido Weiler – wären dann am Brett. Erledigt ist die Sache damit aber nicht.

„Wir haben gegen den schriftlichen Bescheid Widerspruch eingelegt“, sagt Michael Mies von der Kanzlei Bastgen in Wittlich, die Manfred Burbach vertritt. Nun gelte es abzuwarten, wie der Bürgermeister auf diesen Widerspruch reagiere: „Sollte er bei der Nichternennung bleiben, werden wir Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen.“

Ein solches Verfahren könne sich über einige Monate ziehen, sagt Mies und erklärt: „Wir haben unserem Mandanten dazu geraten, weil wir die Möglichkeit sehen, diese Entscheidung erfolgreich anzugreifen.“

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