Justiz Feuerwehrstreit in Bitburg: Wenn zwei sich streiten, klärt es das Verwaltungsgericht

Bitburg/Trier · Das Verwaltungsgericht soll im Bitburger Feuerwehrstreit heute entscheiden, ob der Bürgermeister dem Wehrleiter die Ernennung versagen durfte. Ein Urteil dürfte Konsequenzen haben.

 Der Protest ist vorbei, das Schild an der Feuerwache hängt noch immer. Foto: Christian Altmayer

Der Protest ist vorbei, das Schild an der Feuerwache hängt noch immer. Foto: Christian Altmayer

Foto: TV/Christian Altmayer

Hinter Aktenzeichen 8K3369 verbirgt sich für die Bitburger einer der größten Aufreger des Jahres. Die Nummer steht auf dem Türschild des Gerichtssaals, in dem am Mittwoch der Fall Manfred Burbach verhandelt wird. Der ehemalige Wehrleiter verklagt die Stadt Bitburg, weil Bürgermeister Joachim Kandels ihn nicht für eine weitere Dienstzeit im Amt bestätigen wollte. Und das, obwohl ihm fast die gesamte Mannschaft bei einer Abstimmung das Vertrauen aussprach.

Burbach will, dass diese Wiederwahl anerkannt wird. Kandels will bei seiner Entscheidung bleiben. Und die Öffentlichkeit will Antworten. Vor allem auf die Frage nach den Gründen für die Nicht-Ernennung des früheren Wehrleiters.

Die Gründe: Über die wird der Stadtchef ab 9.30 Uhr erstmals ausführlich und öffentlich sprechen müssen. Bislang warf er Burbach – wenig spezifisch – „mangelnde Loyalität und „unangemessene Handlungen in der Öffentlichkeit“ vor. Das „Vertrauensverhältnis“ sei gestört. In der Ankündigung des Prozesses steht ein weiterer Grund: Der Dienstherr beschuldige den ehemaligen Feuerwehrchef, „dienstliche Anweisungen“ missachtet zu haben. Welche Anweisungen das gewesen sein könnten, wollen weder Kandels noch Burbachs Rechtsanwalt Michael Mies erklären.

Auch einen Tag vor der Verhandlung wird der Bürgermeister also gegenüber dem TV nicht konkreter. Am Mittwoch wird er das müssen. Und die Verhandlung könnte deshalb für ihn zur Feuerprobe werden.

Der Hintergrund: Unabhängig davon nämlich, wie die Richter das Gehörte bewerten, werden auch die Bürger ein Urteil fällen. Und das sieht möglicherweise anders aus, als das der Justiz.

Nicht wenige Bürger hatten in sozialen Netzwerken vor Wochen noch den Rücktritt des Bürgermeisters gefordert. Diese Stimmen sind zwar verstummt. Der Flächenbrand, für den die Personalie Burbach das Zündholz war, schwelt aber im Hintergrund weiter.

Die Bürger haben die Bilder von niedergelegten Helmen und brennenden Feuertonnen nicht vergessen. Noch immer liegen der Verwaltung mehr als 35 Beurlaubungsanträge der Feuerwehr vor. Zwei Kameraden hätten ihre Bitten inzwischen zurückgezogen, wie Kandels auf TV-Anfrage sagt. Und auch der Wehrführer des Stadtteils Stahl wolle nicht mehr entlassen werden. Aber 35 Anträge sind immer noch eine beachtliche Zahl.

Und auch wenn es still um den Protestverein „Bitburg brennt“ geworden ist, lässt sich ahnen wie schnell die Stimmung der Bürger und der Mannschaft kippen könnte, wenn ein Gericht zu Ungunsten des Bürgermeisters entscheiden würde.

Der Fall und die Positionen: Auch für das Verwaltungsgericht Trier ist der Wehrleiterstreit kein alltäglicher Fall. Pressesprecherin Heidi Heinen kann sich auf Anfrage des TV nicht entsinnen, dass jemals über einen vergleichbaren Sachverhalt verhandelt worden wäre. Burbachs Anwalt Mies sagt: „Meines Wissens nach ist das in Rheinland-Pfalz bislang nicht vorgekommen.“ Und weil es keine Präzedenzfälle gebe, tut er sich auch schwer, die Chancen seines Mandanten zu bewerten: „Eine Vorhersage zu treffen, wäre unseriös.“

Wenn die Richter Burbach Recht geben, müsste Kandels die Wiederwahl des Feuerwehrchefs akzeptieren. Vor Gericht wird er aber wohl versuchen, zu beweisen, dass man mit Burbach nicht vertrauensvoll zusammenarbeiten kann.  „Unsere Position ist, dass man das aber durchaus kann“, sagt Mies.

Burbach fühlt sich aber nicht „auf Gedeih und Verderb von einem Urteil abhängig“. Er sei „immer noch zu Gesprächen bereit.“ Wenn Kandels „zurück an den Tisch“ wolle, um sich zu einigen, sei der Wehrlleiter dafür offen, lässt er durch einen Anwalt Mies verlauten.

Bislang deutet aber nichts auf eine außergerichtliche Einigung hin. Seit die Amtszeit des ehemaligen Wehrleiters am ersten August endete, haben sich die Streitparteien nicht mehr zu Gesprächen getroffen, sagt Mies. Vor Gericht könnte es trotzdem auf einen Vergleich hinauslaufen. Verwaltungsrichter sind stets dazu angehalten auf eine einvernehmliche Lösung hinzuwirken.

Der Prozess: Los geht es um 9.30 Uhr. Lange dauern wird die Verhandlung wohl nicht. Denn Zeugen sind bis auf Kandels und Burbach keine geladen. Bei Verfahren am Verwaltungsgericht ist es aber durchaus üblich, zunächst mit den Beteiligten zu sprechen und zu sehen, ob die Angelegenheit ohne weitere Anstrengungen geklärt werden kann. Wenn nicht geht es in eine Beweisaufnahme. Und die kann weitere Prozesstage nach sich ziehen. Dass am Mittwoch ein Urteil fällt, ist also alles andere als sicher. Selbst wenn keine weiteren Termine angesetzt würden, sagt Gerichtsprecherin Heinen, gingen meist zwei Wochen ins Land bis den Streitparteien ein Richterspruch zugestellt werde. Verkündet wird das Urteil am Mittwoch also wahrscheinlich nicht.

Einen Bericht vom Prozess lesen Sie am Freitag in der Zeitung oder am Mittwochabend online unter www.volksfreund.de

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