Fraktion fordert: Alle Akten sollen ins Landesarchiv

Neuerburg/Irrel · Das Archivgut der Verbandsgemeinde Südeifel soll ab 1. Mai 2016 im Kreisarchiv des Eifelkreises Bitburg-Prüm aufbewahrt werden (der TV berichtete). Doch die Unabhängige Bürgervertretung (UBV) hält die dadurch entstehenden Mehrkosten für nicht vertretbar und beantragt die Aussetzung des Ratsbeschlusses.

 Wo sollen die Akten liegen? Die UBV fordert Umdenken.Symbol-Foto: DPA

Wo sollen die Akten liegen? Die UBV fordert Umdenken.Symbol-Foto: DPA

Foto: Marc Müller (e_eifel )

Neuerburg/Irrel. Schon in der Ratssitzung hatte die zukünftige Archivierung wichtiger Dokumente aus der Verbandsgemeinde (VG) Südeifel für Diskussion gesorgt. So werden die Unterlagen der Alt-VG Irrel beim Kreisarchiv des Eifelkreises gelagert. Die der Alt-VG Neuerburg aber noch im Landesarchiv. Im Zuge der Zusammenführung der beiden Verbandsgemeinden sollte die Archivierung einheitlich beim Kreisarchiv erfolgen. Doch dadurch entstünden der VG Mehrkosten von rund 2850 Euro jährlich.
Gegen diesen Beschluss hatten neun Ratsmitglieder gestimmt, zwei hatten sich enthalten. 18 Mitglieder hatten dafür gestimmt.
Die Unabhängige Bürgervertretung wollte den Beschluss so nicht hinnehmen. "Unserer Auffassung nach widerspricht dieser Beschluss dem Gebot einer sorgfältigen und sparsamen Haushaltsführung, wie sie in der Gemeindeordnung gefordert wird", schreibt Peter Trauden, UBV-Fraktionsvorsitzender, in einem Brief an die Kommunalaufsicht. Die UBV beantragt deshalb, den Ratsbeschluss bis auf Weiteres auszusetzen.
Als Begründung führt Trauden an: "Die Archivierung der Akten der VG Südeifel ist zweifellos eine Pflichtaufgabe. Dabei ist jedoch zu beachten, dass einerseits die Professionalität und andererseits der erforderliche finanzielle Aufwand hierfür in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen. Dies scheint uns im vorliegenden Beschluss nicht der Fall zu sein." Es hätte sich unter der Beachtung des angespannten Haushalts angeboten, die Akten der ehemaligen VG Irrel vom Kreisarchiv ins Landesarchiv zu überführen und damit nochmals Einsparungen zu erzielen.
Die Kommunalaufsicht hat derweil die VG-Verwaltung aufgefordert, zu dem Sachverhalt Stellung zu beziehen. "Die Kommunalaufsicht hat grundsätzlich nicht das Recht, einen Beschluss auszusetzen. In einem begründeten Fall würde die Verwaltung, somit der Bürgermeister, aufgefordert, den entsprechenden Beschluss in eigener Zuständigkeit auszusetzen", klärt Ansgar Dondelinger, Pressesprecher der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm, auf. Es sei aber "Tagesgeschäft", die Ratsbeschlüsse auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen.
So geschieht es jetzt auch in diesem Fall. Nach Rücklauf wird die Kommunalaufsicht eine Entscheidung treffen. Solange ist die Verwaltung aufgefordert, den Beschluss nicht umzusetzen. sn

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