Prozessauftakt in Bitburg Gefährliche Freiheit - Eifeler fürchten Nachbarn

Bitburg · Seit er nicht mehr in einer Klinik lebt, terrorisiert der Mann seine Nachbarn. Ob er zurück muss, bleibt beim Prozess noch unklar.

 Der Angeklagte soll mit einem Stein nach einem der Zeugen geworfen haben - wie auf diesem Symbolbild zu sehen.

Der Angeklagte soll mit einem Stein nach einem der Zeugen geworfen haben - wie auf diesem Symbolbild zu sehen.

Foto: TV/Nathalie Hartl

Augen folgen Schritten. Der Südeifeler weiß, dass er vom Küchenfenster aus beobachtet wird. So ist es immer, wenn er mit dem Hund am Haus seines Nachbarn vorbeigeht. „Runter von meinem Grundstück“, brüllt der ihm nach. Das kennt der Eifeler schon. Doch an diesem Tag im März 2017 beschränkt sich der Luxemburger nicht aufs Schreien, sondern stürmt auf die Straße. Mit einem Stock schlägt er auf den Boden, droht dem Automechaniker, damit auf ihn einzuprügeln. Aber der Mann versucht, ihn zu ignorieren, geht weiter, als wäre nichts. Irgendwann dreht er sich doch um. Da sieht er den Mann mit einem Stein in der Hand. Er wirft ihn nach dem Eifeler. Der duckt sich und läuft in Richtung Haus. Der Brocken rauscht an ihm vorbei in eine Wiese.

So beschreibt ein Zeuge einen der Vorfälle, der vor dem Amtsgericht Bitburg verhandelt wird. Unter anderem wird dem Angeklagten aus dem Großherzogtum Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung vorgeworfen. Laut seinem Nachbarn hat es etliche weitere Vorkommnisse gegeben: „Das geht von, bis.“ Irgendwann habe er es aufgegeben, die Polizei zu rufen.

Die Vorfälle: „Sie sollen auch beleidigt worden sein?“, fragt ihn Richter Christian Scholz. „Täglich“, antwortet der Zeuge. „Hat er Ihnen mal den Stinkefinger gezeigt?“ „Bestimmt 700 Mal.“ Es vergehe keine Woche, in der der Mann ihm nicht drohe, meistens mit der „Kopf-ab-Geste“. Die höchste Eskalationsstufe: Der Beschuldigte habe ihm ins Gesicht geschlagen.

Aber damit nicht genug: Er habe Fäkalien auf die Straße geleitet, fahre nachts hupend durchs Dorf, mähe sonntags den Rasen und reiße Steine aus seiner Mauer. „Es sind zum Teil Kleinigkeiten“, räumt der Anwohner ein: „Aber irgendwann ist das Fass voll.“ Und nicht nur bei diesem Zeugen liegen die Nerven blank. Es gibt jede Menge weitere Personen, die den Angeklagten belasten.

So sagen am ersten Prozesstag auch zwei Vermieter aus, die der Luxemburger am Telefon bedroht haben soll. Dem einen habe er angekündigt, ihm den Kopf abzuschneiden, dem anderen, auf ihn mit einer Eisenstange einzuschlagen: „Er kam nie zu mir nach Hause, aber damals hätte ich ihm alles zugetraut.“ Auch mit Behörden gab es offenbar Ärger: Einen Veterinär der Kreisverwaltung soll der Beschuldigte einen „Idioten“ genannt haben, als dieser seine kranke Katze abholte. Gegen Polizisten, die ihn für eine Verhandlung abholten, habe er sich zur Wehr gesetzt.

Doch was ist das für ein Mann, der immer wieder aneckt? Licht auf seine Person werfen die Aussagen zweier Sozialarbeiter und einer psychologischen Gutachterin.

Der Angeklagte: Während die Zeugen aussagen, blickt der Mann sich um, als würde er verfolgt. Dreht den Kopf schnell nach links, dann nach rechts, wippt mit dem Stuhl vor und zurück. Es ist nicht klar, ob er alles versteht, was gesprochen wird. Auf die Fragen des Richters oder seines Verteidigers antwortet er meist mit: „Ich weiß nicht, was das heißt.“ Er weiß nur, dass er die Taten, die ihm vorgeworfen werden, nicht begangen haben will.

„Er sucht die Schuld bei anderen“, glaubt die Sachverständige Sylvia Leupold ein Muster erkannt zu haben. Das liege an seiner „leichten geistigen Behinderung“. Er sei etwa auf dem Stand eines Neun- bis Zwölfjährigen, schätzt die Psychiaterin. Der Luxemburger sei daher nicht fähig, sich in andere hineinzufühlen, vom Alltag überfordert, „weil er so wenig versteht.“ Und somit zumindest „vermindert schuldfähig.“

Kein Wunder: Hat er bis vor wenigen Jahren ja immer in staatlichen Einrichtungen gelebt. Als der Angeklagte jung war, starben die älteren Geschwister bei einem Brand. Seine Mutter war überfordert mit dem Jungen und steckte ihn ins Heim. Danach lebte er in der Psychiatrie in Ettelbrück, abwechselnd im Wohnbereich für Beeinträchtigte und in der geschlossenen Abteilung für auffällige Patienten. 2013 wurde er auf eigenen Wunsch aus der Klinik entlassen und startete sein „Projekt Eigenständigkeit“, wie es sein Vormund nennt. Seitdem ist der Sozialarbeiter für ihn zuständig – zumindest für „administrative und finanzielle Dinge“, sprich: das Bezahlen von Rechnungen, das Abschließen von Mietverträgen und so weiter.

Sich eine Wohnung zu verschaffen, habe für den Angeklagten überraschenderweise nie ein Problem dargestellt – sei er doch sonst „eher schwierig“. Etwa zehn Mal habe er in den vergangenen fünf Jahren seinen Wohnort gewechselt, erzählt sein Betreuer. Doch immer habe es „die gleichen Probleme“ gegeben – nämlich solche mit den Nachbarn und Vermietern.

Was die Gründe für das Verhalten seines Schützlings sind, weiß er nicht: „Ich kenne mich mit der Diagnose nicht aus“, sagt der Sozialarbeiter, der rechtlich offenbar nicht für gesundheitliche Belange zuständig ist. Auch sonst stellt das Großherzogtum dem Mann keinen Therapeuten oder Betreuer in ärztlichen Fragen zur Seite.

Die Prognose: Dabei hätte er Hilfe nötig, findet ein Sozialarbeiter, der beim selben Verein wie der Vormund arbeitet. Er kennt den Angeklagten als Patienten. Denn er arbeitete gut zwanzig Jahre lang in der Ettelbrücker Psychiatrie, in der der Mann „zum Inventar gehörte.“ In diesem Umfeld habe er „funktioniert“, wenngleich er bisweilen auffällig war, sagt der 43-Jährige. Die Struktur, das tägliche Programm habe ihm gut getan. Und  „eine 24 Stunden Betreuung“ brauche er nach wie vor, ist sich der Pädagoge sicher. Dem stimmt Gutachterin Leupold zu.

Ob der Luxemburger wieder in die Klinik zurück muss, bleibt am ersten Prozesstag ungeklärt. Denn der Bruder des Angeklagten, den dieser geschlagen haben soll, erschien nicht als Zeuge. Die Sitzung wird am 16. Juli um 9.15 Uhr fortgesetzt. Solange bleibt der Mann in Untersuchungshaft. Da bleibt Richter Scholz streng, auch wenn der Mann ihn bittet, wieder nach Hause zu dürfen.

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