Gefängnisstrafe für Drogenkurier

Er gehört zu denen, die der Eifeler Groß-Drogendealer, der im Sommer 2009 zu rund sechs Jahren Gefängnis verurteilt wurde, verraten hat: Zwei Jahre und vier Monate muss ein 32-Jähriger aus dem Raum Aachen hinter Gitter, weil er für ebenjenen Dealer Kurierfahrten gemacht hat.

Bitburg. Er hat einen verzweifelten Blick aufgesetzt. Einen fassungslosen. Einen empörten. Und immer wieder einen unschuldigen. Dem Mienenspiel des Angeklagten über die zwei Prozesstage am Amtsgericht Bitburg ist abzulesen: Was soll ich eigentlich hier?

Als Richter Udo May am Dienstag den 32-Jährigen wegen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln sowie der Beihilfe zum Drogen-Handel und des Besitzes von Rauschgift zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt, kommt noch ein weiterer Gesichtsausdruck hinzu: ein fassungsloser.

Bis zuletzt hat der Mann vehement abgestritten, Anfang 2008 drei Kurier-Fahrten für einen bereits im Sommer 2009 am Landgericht Trier verurteilten Drogendealer übernommen und dabei rund 1500 Gramm Amphetamine, 500 bis 1000 Ecstasy-Pillen sowie 300 bis 500 Gramm Marihuana aus den Niederlanden nach Deutschland geschafft zu haben. Zwei Prozesstage, mehrere Stunden lang hat das Gericht versucht, aufzuklären, was sich zwischen dem Angeklagten, einem niederländischen Drogen-Lieferanten, der es vorgezogen hat, nicht als Zeuge in den Prozess zu kommen, und dem in Trier verurteilten Drogendealer abgespielt hat.

Am Ende besteht für das Gericht kein Zweifel, dass der Angeklagte tatsächlich die ihm zur Last gelegten Taten begangen hat. Sehr zur Entrüstung zahlreicher Freunde im Sitzungssaal und auch des Angeklagten selbst. Denn dieser räumt im Prozess lediglich den Besitz der bei der Wohnungsdurchsuchung gefundenen rund acht Gramm Marihuana ein und dass er den niederländischen Drogen-Lieferanten gekannt hat. Mit dessen Rauschgift-Geschäften will er aber nichts zu tun gehabt haben. Gerade der Kontakt zu diesem einflussreichen Drogen-Lieferanten macht das Gericht offenbar stutzig: Denn warum der Angeklagte sich immer wieder in dessen Wohnung aufgehalten hat, dafür liefert er auch auf mehrere Nachfragen keine schlüssige Erklärung. Und auch der Versuch des Verteidigers, den Hauptbelastungszeugen, den in Trier verurteilten Drogendealer, als Lügner darzustellen, scheitert: Das Gericht ist von dessen Glaubwürdigkeit überzeugt - im Gegensatz zur Glaubwürdigkeit des Angeklagten: "Ihre Einlassung war ein schwacher Versuch, das Gericht in die Irre zu leiten", sagt Richter May in seiner Urteilsbegründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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