Justiz Urteil: Gemeinde verliert Rechtsstreit

Preist/Trier · Die Ortsgemeinde Preist muss nun doch den vollen Betrag von rund 25 000 Euro an den Kommunalen Entschuldungsfonds zurückzahlen. Das Land hatte dem Vergleich widersprochen.

Gemeinde im Speicherer Land verliert Rechtsstreit
Foto: picture alliance / David-Wolfgan/David-Wolfgang Ebener

Es ist wie der Kampf David gegen Goliath. Nur, dass in diesem Fall Goliath gewonnen hat. Der Rechtsstreit zwischen der Ortsgemeinde Preist und dem Land Rheinland-Pfalz endet zu Ungusten der Kommune. Sie muss, so steht es im schriftlichen Urteil des Verwaltungsgerichtes Trier, das Fördergeld zurückzahlen.

Es ist eine juristische Auseinandersetzung, die im November 2015 ihren Anfang nahm. Damals forderte die Kreisverwaltung, als Vertreter des Landes, etwa 25 000 Euro aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds von den Preistern zurück.

Das Fördergeld aus dem Fonds dient, wie der Name es sagt, dem Abbau von Schulden. Nur hatte die Gemeinde im Speicherer Land dies schon ganz allein geschafft – durch den Verkauf eines Grundstücks.

Somit hätte laut der Verwaltung des Landes nicht ein einziger Cent aus Mainz auf dem Konto der Preister landen dürfen. Also forderten sie das Geld zurück.

Und dagegen legte wiederum die Gemeinde Widerspruch ein. Zuerst bei der Aufsichts- und Genehmigungsdirektion und später auch beim Verwaltungsgericht. Beide Klagen blieben, das wird jetzt klar, ohne Erfolg.

Dabei hatten sich Gemeinde und Land bei der Verhandlung Anfang März auf einen Vergleich geeinigt (der TV berichtete). Der Inhalt des rechtlichen Kompromisses: Preist sollte nur die Hälfte des Fördergeldes zurückzahlen, weil sowohl das Land als auch die Kommune sich in der Sache falsch verhalten hätten. So hätte die Gemeinde das Fördergeld nicht annehmen und das Land es nicht weiter fließen lassen dürfen, ohne die Finanzen der Preister genauer unter die Lupe zu nehmen.

Doch dieser Vergleich ist nun hinfällig. Diesmal war es die Landesverwaltung, die Widerspruch eingelegt hat. Also musste das Verwaltungsgericht Trier doch ein Urteil fällen, das den Streitparteien und dem TV nun schriftlich zuging. Darin steht auch, warum die siebte Kammer zu Ungunsten der Gemeinde entschieden hat:

So gibt das Gericht dem Land Recht, dass schon der Beitritt zum Kommunalen Entschuldungsfonds nicht hätte zustande kommen sollen. Von Anfang an sei die Gemeinde Preist schließlich nicht auf Unterstützung angewiesen gewesen.

Daher sei die Rückforderung des Landes berechtigt und zu zahlen. Mit Zuschüssen für das Jahr 2015 könne die Gemeinde ferner nicht rechnen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Preister – zumindest, wenn sie nicht erneut Widerspruch einlegen. Zeit hätten sie dafür noch. Das Urteil wird erst in einem Monat rechtskräftig.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort