Gericht weist Klagen ab: Baurecht für Nord-Ost-Tangente

Trier/Bitburg · Der Planfeststellungsbeschluss des Landes für den Neubau der so genannten Nord-Ost-Tangente in Bitburg ist rechtmäßig. Das hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier in zwei Urteilen vom 24. April entschieden und damit die Klagen von zwei Anliegern abgewiesen.

Jede Menge Nerven und eine halbe Million Euro hat die Stadt Bitburg bisher in Planung und Landerwerb für die Nord-Ost-Tangente investiert, die die B.51, B.257, L.32 und B 50 verbinden soll. Ein Meilenstein war Mitte 2012 mit dem Planfeststellungsbeschluss des Landes erreicht. Doch gegen diesen Beschluss, der im Prinzip Baurecht für die Umgehungsstraße bedeutet hätte, haben zwei Anlieger geklagt (der TV berichtete). Doch gestern hat das Trierer Landgericht mitgeteilt, dass es die Klagen abgewiesen hat und der Planfeststellungsbeschluss rechtmäßig ist. Die Befürchtung der Kläger, dass die Tangente zu Lärmbelästigung führe, teilt das Gericht nicht und verweist auf "umfangreiche schalltechnische Untersuchungen". Gegen die Entscheidung können die Kläger innerhalb eines Monats Berufung beim Oberverwaltungsgericht Koblenz beantragen. Doch selbst wenn die Tangente nun tatsächlich Baurecht hat, ist noch offen, ob und wann das Land die Trasse mit geschätzten Kosten von rund 6,5 Millionen Euro baut.

Anwohner klagen gegen Nord-Ost-Tangente

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