Geringe Beute, lange Haftstrafe

Bitburg/Trier · Ein 21-Jähriger soll den Freund seiner Schwester bedroht und erpresst haben. Der Täter erinnert sich wegen Trunkenheit nicht. Das Landgericht Trier hat ihn zu drei Jahren und sechs Monaten Haft und einem Entzug verurteilt.

Bitburg/Trier. Drogen? Nein, Drogen konsumiere er außer Alkohol keine, erklärte ein 21-jähriger Bitburger gestern vor der Dritten Großen Strafkammer des Landgerichts Trier. Alkohol wiederum, musste der junge Mann einräumen, habe er bisher täglich getrunken - in äußerst großen Mengen. Darauf wird er nun längere Zeit verzichten müssen.
Wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung hat ihn das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. "Wir ordnen zudem die Unterbringung in einer Entzugseinrichtung an. Wenn Ihnen der Entzug gelingt, sehe ich für Sie ein Licht am Ende des Tunnels - ansonsten wird der Tunnel für Sie sehr lang", mahnte der Vorsitzende Richter Armin Hardt. Verlaufe die Behandlung zufriedenstellend, könne der Mann auf eine Aussetzung der Haftstrafe hoffen, ansonsten müsse er sie und eine noch ausstehende Jugendstrafe von zwei Jahren Haft absitzen. Eine lange Zeit für einen jungen Menschen, dabei kann er sich nach eigener Aussage nicht einmal an den Tatabend erinnern. "Ich weiß ja, was mir vorgeworfen wird. Ich würde es auch gestehen, wenn ich könnte. Ich erinnere mich an nichts", sagte der Angeklagte.
Am 28. Februar sei er gegen 22 Uhr in der Wohnung des Freundes seiner Schwester aufgetaucht, lautet die Rekonstruktion des Abends im Urteil. Er sei unter einem Vorwand gekommen, habe erzählt, er müsse sich vor der Polizei verstecken, weil er zwei Frauen die Handtasche gestohlen hat. "Das wurde im Übrigen nie angezeigt ", merkte Hardt an.
Der junge Mann begründete seinen Besuch damit, dass er nun in der Wohnung des 17-Jährigen schlafen wolle. Als ihm das verwehrt wurde, eskalierte die Situation. Er werde ihn "umlegen", falls seine Schwester nur einmal wegen ihm weinen müsste. Mit einem gezückten ausgeklappten Taschenmesser und einer erhobenen Wodkaflasche habe der Angeklagte Geld gefordert. Die Beute war gering. Zehn Euro gab der 17-Jährige heraus, zwei die Schwester. Zudem nahm der nun Verurteilte ein Taschenmesser mit.
Falls er angezeigt würde, hetze er seine Kumpel auf ihn, falls die Eltern etwas erführen, tue er dem Freund was an. "Ich habe einfach keine Erinnerung daran", versicherte der mehrfach vorbestrafte Mann. Während er meist teilnahmslos die Verhandlung verfolgte, wirkten die 20-jährige Schwester und ihr Freund sichtlich angespannt. Während der Verhandlung hielten sie sich permanent innig die Hände.
Auch wegen der Sucht sei das Urteil relativ milde ausgefallen, erklärte der Richter. Der Verurteilte verzichtete noch im Gerichtssaal auf eine Revision und betonte seine Therapiewilligkeit. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

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