Gestaffelte Kreisumlage: Malbergweich klagt vor Bundesverwaltungsgericht

Malbergweich · Die vermeintlich reiche Gemeinde Malbergweich muss als eine von 14 Orten im Eifelkreis eine höhere Kreisumlage zahlen. 2009 führte dies aber dazu, dass die Kommune Kredite aufnehmen musste, um die Umlage überhaupt zahlen zu können. Dagegen klagte die Gemeinde. Heute wird der Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt. Das Urteil könnte weit über den Eifelkreis hinaus Bedeutung haben.

 Bargeld (Symbolbild)

Bargeld (Symbolbild)

Foto: Roland Grün

Malbergweich. Seit 2010 zieht sich der Rechtsstreit zwischen der rund 350 Einwohner zählenden Gemeinde Malbergweich (Verbandsgemeinde Kyllburg) und dem Eifelkreis Bitburg-Prüm hin (siehe Hintergrund). Ein Rechtsstreit, der heute seinen Abschluss finden wird: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet über die Klage der Gemeinde gegen die Festsetzung der progressiven Kreisumlage (siehe Extra) aus dem Jahr 2009.

Die Vorgeschichte: Bereits zwei Mal standen sich die Vertreter der Gemeinde und des Eifelkreises vor Gericht gegenüber. Zwei Mal zog die Gemeinde den Kürzeren: Sowohl das Trierer Verwaltungsgericht als auch das Koblenzer Oberverwaltungsgericht wiesen ihre Klage ab. Dennoch ist Malbergweichs Ortsbürgermeister Heinz Engler optimistisch: "Wir sind der Meinung, dass wir nicht chancenlos sind, sonst wäre die Sache gar nicht erst vom Bundesverwaltungsgericht zugelassen worden."
"Wegen grundsätzlicher Bedeutung" verhandeln die Leipziger Richter den Fall heute vor dem höchsten Verwaltungsgericht Deutschlands: Sie wollen prüfen, ob "eine Kreisumlage, die im Zusammenwirken mit anderen Umlagen mehr als die der Gemeinde zustehenden Einnahmen abschöpft und eine Kreditaufnahme zur Finanzierung der Umlagen und der freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben erforderlich macht", ausnahmsweise dennoch mit dem im Grundgesetz verankerten Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung vereinbar ist. Nämlich dann, "wenn der gesamte kommunale Bereich seit Jahren unterfinanziert ist und die Umlagenerhebung einer gleichmäßigeren Verteilung des Defizits auf die kreisangehörigen Gemeinden dient" (der TV berichtete).
Das Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts wird nicht nur in Malbergweich und im Eifelkreis Bitburg-Prüm smit Spannung erwartet, auch der rheinland-pfälzische Gemeinde- und Städtebund (GSTB) zeigt großes Interesse am Ausgang des Verfahrens.
Die Bedeutung des Verfahrens für den Eifelkreis: 14 der 235 Gemeinden im Eifelkreis zahlen 2013 aufgrund der progressiv gestalteten Umlage mehr als den Eingangsumlagesatz von 42 Prozent. Mit Einnahmen von knapp 38,9 Millionen Euro rechnet der Kreis aus der Umlage - allein 15,34 Millionen Euro davon zahlen die 14 Gemeinden, die unter die Progression fallen.
Würden die Leipziger Richter die progressiv gestaltete Umlage insgesamt kippen, müsste der Kreis, um 2013 die gleichen Einnahmen zu erzielen, die Kreisumlage auf 43,92 Prozent für alle Gemeinden festlegen.
Eine nachträgliche Anpassung des Kreisumlagesatzes für die Vergangenheit wäre allerdings rechtlich nicht mehr möglich, so dass dem Kreis allein aus den Jahren 2009 bis 2012 rund 5,46 Millionen Euro an Einnahmen in der Kasse fehlen würden, die seinen Schuldenberg noch erhöhen würden: Dieser lag Ende 2012 bei gut 83,56 Millionen Euro.

Die Bedeutung des Verfahrens aus Sicht des Gemeinde- und Städtebundes: "Das ist eine wichtige Grundsatzentscheidung", sagt Burkhard Höhlein vom GSTB. "Die Rechtsfragen, die in diesem Zusammenhang geklärt werden, haben Auswirkungen auf die gesamte kommunale Familie im kreisangehörigen Bereich." Aus diesem Grund unterstützt der GSTB Malbergweich in dem Verfahren und ist heute in der Verhandlung in Leipzig mit dabei. "Ich hoffe darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht klare Aussagen darüber trifft, wie viel Prozent an Einnahmen einer Gemeinde verbleiben muss", sagt Höhlein, "es geht um die Frage, wie weit man den Gemeinden die Luft abdrehen darf." Zum anderen erhoffe er Aussagen darüber, welche Aufgaben ein Kreis überhaupt übernehmen und über die Umlage finanzieren dürfe.
"Ich erwarte eine Klärung des Verhältnisses der Landkreise zu den Gemeinden", betont Höhlein, "es geht hier nicht nur um eine kleine Ortsgemeinde, die sich um ihr Recht bemüht: An dieser Entscheidung hängen viele wichtige, grundsätzliche Fragen!"Extra

Während die meisten der 235 Orte im Eifelkreis im Jahr 2009 lediglich 37,1 Prozent Umlage zahlen mussten, sollte Malbergweich aufgrund der progressiven Erhebungsform 45,49 Prozent ihrer Einnahmen - 305 151 Euro - an den Kreis überweisen. Dieser hohe Prozentsatz ermittelte sich aus den guten Steuereinnahmen zwischen Oktober 2007 und September 2009. Das, was allerdings dann 2009 tatsächlich an Steuern in die Kasse des Ortes floss, war aufgrund der Finanzkrise deutlich weniger. Die Folge: In Kombination mit der Verbandsgemeinde-Umlage, die die Gemeinde ebenfalls zu zahlen hatte, musste sie an Kreis und VG mehr entrichten, als sie insgesamt einnahm - unterm Strich blieb ein Jahresdefizit von 180 000 Euro. Wenn dem Ort kein Geld bliebe, um eigene Aufgaben wahrzunehmen, sei dies ein Verstoß gegen die im Grundgesetz garantierte gemeindliche Selbstverwaltung, argumentierte die Gemeinde vor Gericht. Zudem nehme der Kreis mit der Mitgliedschaft im Zweckverband Kurcenter Prüm Aufgaben wahr und finanziere diese über die Umlage, für die er gar keine Zuständigkeit besitze. Die Vertreter des Eifelkreises dagegen wandten ein, dass Malbergweich es selbst in der Hand gehabt hätte, mehr Einnahmen zu generieren, indem die Gemeinde etwa ihre Steuer-Hebesätze angehoben hätte. nebExtra

In der Region Trier ist der Eifelkreis der einzige Kreis, der seit 2000 eine progressive Kreisumlage erhebt. Insgesamt gibt es in Rheinland-Pfalz sechs Kreise, die ihre Umlage progressiv gestalten. Dabei werden aus dem Solidaritätsprinzip heraus die Orte mit hoher Steuerkraft mehr belastet als die übrigen Gemeinden, da sie leistungsfähiger sind. Der Prozentsatz der progressiven Kreisumlage steigt, je höher die Steuereinnahmen eines Orts über dem Landesdurchschnitt liegen. 2013 fallen im Eifelkreis 14 der insgesamt 235 Kommunen unter die Progression: Bitburg, Prüm, Bauler, Hamm, Malbergweich, Niederstedem, Oberstedem, Orsfeld, Pittenbach, Pronsfeld, Scharfbillig, Schönecken, Strickscheid und Weinsheim. neb

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