Kriminalität Hammer-Angreifer von Neuerburg steht heute vor Gericht

Neuerburg/Trier · Es ist September 2018. Ein nackter Mann läuft in der Nähe des Eifel-Gymnasiums in Neuerburg auf die Straße. In der Hand hält er einen Hammer. Der 23-Jährige ist im Rausch. Er hat Marihuana und LSD eingenommen, Drogen, die die Psyche beeinflussen.

Hammer-Angreifer

steht vor Gericht
Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Drogen, die ihn die Kontrolle verlieren lassen.

Er ist an diesem Tag so aggressiv, dass er mehrere Menschen mit dem Werkzeug angreift – auch eine ihm unbekannte Frau, die in der Straße ihr Auto abgestellt hat. Mehrfach schlägt er im Wahn auf sie ein, bis der Ehemann der Geschädigten ihn von ihr wegzieht. Bei der Hammer-Attacke wird sie schwer, wenn auch nicht lebensgefährlich verletzt.

Der Fall hat im Herbst des vergangenen Jahres Schlagzeilen gemacht. Der TV berichtete über das Verbrechen. Nun muss sich der mutmaßliche Täter am Dienstag vor dem Landgericht Trier verantworten, wie die Pressereferentin mitteilt. Was die Staatsanwaltschaft ihm vorwirft: versuchter Totschlag.

Der junge Mann soll im Rausch aber auch seine Freunde attackiert und einige Einrichtungsgegenstände zertrümmert haben.

Zudem hatte er sich später laut Anklageschrift gegen die Verhaftung gewehrt, die Polizisten getreten und angespuckt. Und das, so sieht es die Staatsanwaltschaft, obwohl er wusste, dass die Drogen ihn enthemmen würden. Und in ihm den Wunsch wecken könnten, Gewaltfantasien auszuleben.

Der Prozess beginnt um 9 Uhr vor dem ersten Schwurgericht. Nach dem Auftakt sind aber weitere Gerichtstermine am 4. April, am 9. April, am 12. April und am 26. April angesetzt.

Ein Urteil wird am Donnerstag also voraussichtlich nicht fallen. Warum es so viele Prozesstage braucht? Zur Diskussion steht ab Donnerstag wohl auch die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt. Weil der Beschuldigte wohl unter dem Einfluss bewusstseinsverändernder Drogen stand, käme in Betracht, dass er zum Tatzeitpunkt nur vermindert oder sogar überhaupt nicht schuldfähig war.

Seit dem 29. September 2018 befindet sich der junge Mann jedenfalls in sogenannter „einstweiliger Unterbringung“. Ein Gericht hat es nach der Tat also für richtig gehalten, den Neuerburger in eine psychiatrische Einrichtung einzuweisen.

Weitere Informationen zum Fall finden Sie online auf volksfreund.de. Einen Nachbericht vom Prozessauftakt lesen Sie heute Abend auf volksfreund.de und morgen im TV. An den anderen Verhandlungstagen werden wir ebenfalls vor Ort sein und berichten

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