Hilfe Hier können Unwetteropfer Hilfe beantragen

Bitburg/Prüm · (red) Nach den Unwettern im Eifelkreis Bitburg-Prüm sind nun Anträge für staatliche Finanzhilfen abrufbar. Das Land Rheinland-Pfalz hat bestätigt, dass die Unwetter „Elementarereignisse von überörtlicher Bedeutung“ sind, die „bei einem größeren Personenkreis eingetreten sind“ und „existenzgefährdende Schäden“ verursacht haben.  Damit seien, so das Land, die Voraussetzungen für Finanzhilfen gegeben.

Allerdings müssen die Betroffenen das Geld beantragen. Hierbei gelten bestimmte Voraussetzungen.

Finanznothilfe: Das Land hilft Unwetteropfern, die eine Elementarschadenversicherung hatten, wenn bei Betroffenen nach Abzug aller Versicherungsleistungen oder anderweitiger finanzieller Hilfe von dritter Seite ein festgestellter – nicht versicherbarer – Schaden von mehr als 5000 Euro verbleibt. Dann übernimmt es bis zu einem Schaden von 50 000 Euro die Hälfte der verbleibenden Summe.

Unterstützen will das Land auch Unwetter-Opfer ohne Elementarschadenversicherung. In solchen Fällen werde die Unterstützung auf 20 Prozent der ansonsten möglichen Leistungen begrenzt. Allerdings muss es den Nachweis des Abschlusses einer Elementarschadensversicherung geben. Die Einkommensgrenzen liegen bei 22 050 Euro für den Einzelhaushalt zuzüglich 8820 Euro für jede weitere zum Haushalt gehörende Person.  Infos geben die  Sozialämter der Verbandsgemeindeverwaltungen oder Stadtverwaltung Bitburg, die die Anträge auch bewilligen. Anträge sowie Hinweise unter www.bitburg-pruem.de  

Gewerbliche Betriebe sowie Land- und Forstwirtschaft:  Finanzhilfe für Elementarschäden können gewerbliche Betriebe sowie Land- und forstwirtschaftliche Unternehmen beantragen bei der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm, die Bewilligung erfolgt durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier. Anträge unter  www.bitburg-pruem.de

Infos zur  Finanzhilfe für Elementarschäden: Telefon 06561/15-3333;  E-Mail: anfrage@bitburg-pruem.de

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