"Hinter jedem Bild steht ein sexueller Missbrauch" - Eifeler wegen Verbreitung und Besitz von Kinderpornos verurteilt

Bitburg · 1150 Bilder und 150 Videofilme mit kinderpornografischem Inhalt haben Ermittler bei einem 28-jährigen Mann aus der Eifel gefunden. Das Amtsgericht Bitburg hat ihn gestern zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monate auf Bewährung verurteilt.

Das Kinn auf die Brust, den Kopf zwischen die Schultern eingezogen: Die Körperhaltung des 28-jährigen Mannes, der gestern auf der Anklagebank des Amtsgerichts in Bitburg hockt, zeigt, wie unangenehm ihm die Fragen von Richter Udo May sind. Der Eifeler war Fahndern des bayrischen Landeskriminalamts 2013 zufällig ins Netz gegangen, als er im Internet mit der der Spezialsoftware "Emule" Bilder und Filme verbreitete, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen.

"Wann sind sie selbst auf die Idee gekommen, sich im Internet Kinderpornos runterzuladen? Haben sie eine Erklärung, wie es dazu gekommen ist?", fragt May. "Kann ich nicht sagen", stammelt der Angeklagte in kaum hörbarer Lautstärke. Bei einer Durchsuchung im Dezember 2013 beschlagnahmten Kriminalbeamte in seiner Wohnung Computerfestplatten, auf denen 1150 Bilder und 150 Videofilme gefunden wurden, die sexuelle Handlungen Erwachsener mit Kindern unter 14 Jahren zeigen. Das Gericht konnte jedoch nicht feststellen, wie der Angeklagte selbst zu den Dateien gekommen ist. Wahrscheinlich ist, dass er sie über das Internet heruntergeladen hat.

Er hat selbst zwei Kinder

Pikant: Der Angeklagte hat selbst zwei Kinder, Mädchen von sechs und acht Jahren - in einem ähnlichen Alter wie die missbrauchten Kinder, die in den beschlagnahmten Videos und auf den Fotos auf dem Rechner des Mannes zu sehen sind. Zu seinen Töchtern, die bei seiner ehemaligen Lebensgefährtin wohnen, hat der 28-Jährige nur sporadisch Kontakt. "Hatten sie diese pädophile Neigung bereits, bevor sie eigene Kinder bekommen haben?", fragt May.

"Da habe ich mir noch keine Gedanken zu gemacht", erwidert der Mann, der die in der Anklage erhobenen Vorwürfe gesteht. "Haben sie schon mal versucht, Kontakt zu Kindern aufzunehmen, um sexuelle Handlungen an ihnen vorzunehmen", hakt May nach. Der Angeklagte schweigt. May: "Was wir auf den Festplatten gefunden haben, fällt stark aus dem Rahmen. Für mich wäre wichtig zu wissen, ob sie darin ein Problem sehen?" Der Angeklagte antwortet: "Worin?" Dieses mangelnde Bewusstsein des Angeklagten für seine Straftat missfällt Richter May: "Ich hatte mir persönlich gewünscht, bei Ihnen wäre mittlerweile die Einsicht entstanden, dass Ihr Verhalten für einen jungen Erwachsenen völlig abnorm ist."

Zeit darüber nachzudenken, hatte der Angeklagte reichlich - seit der Hausdurchsuchung im Dezember 2013. Seither wurden die Festplatten des Täters nach kinderpornografischen Inhalten durchforstet.

"Wer sich solche Fotos verschafft, der muss sich vor Augen führen, dass hinter jedem Bild ein realer sexueller Missbrauch steht", erklärt Oberstaatsanwalt Thomas Albrecht, der in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten fordert. Das Gericht verurteilt den 28-Jährigen schließlich wegen des Besitzes sowie der Verbreitung kinderpornografischer Filme und Bilder zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten auf Bewährung - mit der Auflage, dass der Täter einen Psychiater konsultieren muss. May begründet die Bewährung: "Er ist noch nicht vorbestraft und auch in diesem Bereich noch nicht einschlägig aufgefallen. Sie stehen in ihrem Beruf und haben zwei Kinder. Das hier ist ihre letzte Chance."

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