Feuerwehr Bürgermeister Kandels siegt im Bitburger Wehrleiter-Streit

Bitburg · Die Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat die Klage von Manfred Burbach zurückgewiesen. Und damit bestätigt: Bürgermeister Joachim Kandels, habe gute Gründe gehabt, Burbach nicht erneut zum Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Bitburg zu ernennen.

 Der Helm bleibt vorerst aus: Manfred Burbach unterliegt im Wehrleiterstreit.  E kann aber noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.

Der Helm bleibt vorerst aus: Manfred Burbach unterliegt im Wehrleiterstreit. E kann aber noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.

Foto: Patrick Seeger

33 Seiten umfasst das Urteil im Wehrleiterstreit. Das Verwaltungsgericht Trier hat viel Platz gebraucht, um die Klage Manfred Burbachs gegen Bürgermeister Joachim Kandels, zu bearbeiten. Genau zwei Wochen ließen sie sich nach dem Prozess am 31. Oktober Zeit. Das heißt aber nicht, dass es für die achte Kammer ein komplizierter Fall war. Wer den Richterspruch liest, hat den Eindruck, dass die Sachlage für die Richter sogar ziemlich eindeutig war.

Kandels habe Burbach im August „zu Recht“ nicht für eine weitere Amtszeit als Wehrleiter ernannt, heißt es. Denn der frühere Feuerwehrchef habe seine Dienstpflicht mehrfach „schwerwiegend verletzt“. Dass er im Amt bleibe, sei „unzumutbar und untragbar“. Er könne sich nicht „in die Hierarchie einer Stadtverwaltung einordnen“ und habe „Kompetenzen überschritten“.

Dass Burbach mit der Presse über Missstände bei der Feuerwehr gesprochen hatte, legten die Richter ihm als Verstoß gegen „die Amtsverschwiegenheit“ aus. Außerdem habe er eine Dienstanweisung Kandels missachtet, wonach Verwaltungsmitarbeiter Gespräche mit Medien mit der Pressestelle des Rathauses abstimmen sollen.

Der ehemalige Wehrleiter habe ferner seine Kompetenzen überschritten, als er ohne Abstimmung einen Gefahrgutwagen aus dem Verkehr zog und als er 2016 den Alarmplan heraufsetzte und die Sirenen häufiger heulen ließ. Das Gericht ist sogar der Auffassung, dass Burbach damit  politischen Druck ausüben wollte, um Entscheidungen zugunsten der Feuerwehr zu beeinflussen.

Außerdem habe er sich mehrfach „unsachlich und pauschal“ über seinen Vorgesetzten geäußert – ob in E-Mails oder in öffentlichen Gesprächen bei denen er „die Kompetenz des Bürgermeisters in Zweifel zog“. Als Ehrenbeamter dürfe er zwar „harte Worte“ gebrauchen. Die gefällten Aussagen stellten aber eine „schwerwiegende Pflichtverletzung“ dar, urteilte das Gericht. Zum Beispiel als Burbach sagte, die Verwaltung „bekomme nichts hin und mache die Feuerwehr kaputt“.

Insgesamt haben sich also alle Gründe, die Kandels vor Gericht gegen Burbach anführte, zumindest juristisch, als tragfähig erwiesen. Auf TV-Anfrage sagt der Bürgermeister deshalb er fühle sich „bestätigt und erleichert“. Ein Grund zur Freude sei das Urteil für ihn dennoch nicht.  Denn noch ist die Sache für den Stadtchef ja nicht ausgestanden.

Bei Facebook wettern Mitglieder der Feuerwehr und Bürger weiter gegen ihn. Der Bürgermeister sei „der Verlierer dieser Farce“, schreibt etwa der ehemalige Stellvertreter des Wehrleiters Guido Weiler in der Gruppe „Bitburg brennt“. Kandels „Anschuldigungen gegen Burbach“ seien „ein Schlag ins Gesicht, für alle Menschen die sich ehrenamtlich engagieren!“. Einige Kommentatoren geben ihm Recht, sehen im Richterspruch „ein dickes Fehlurteil für das Ehrenamt.“

Kandels hofft jetzt, dass die Mannschaft das Urteil trotzdem aktzeptiert: „Wir müssen zu einer vertrauensvollen und vernünftigen Zusammenarbeit zurückkehren.“ Ein erster Schritte in diese Richtung sei die Gründung des Feuerwehrbeirates gewesen. Ein zweiter wird die Einstellung eines Sachbearbeiters sein, kündigt Kandels an, der sich nur um die Belange der Einsatzkräfte kümmert. All das wurde erst nötig, weil der Streit im Mai so eskaliert war.

„Die letzten Monate waren nicht leicht“, gibt Kandels zu. Ob er es bereut, Burbach nicht ernannt zu haben? „Das war notwendig“, sagt er: „Ich bin dafür Entscheidungen zu treffen, wenn sie zu treffen sind.“ Jetzt könne er nur abwarten, wie sich das Ganze entwickelt.

Abwarten muss Kandels zum Beispiel, ob die rund 30 Feuerwehrleute, die um Beurlaubung gebeten haben, ihre Anträge nach dem Urteil zurückziehen. Und, ob die Löschtruppe bald einen neuen Kandidaten für den Wehrleiterposten benennt.

Wie bald das geschieht, hängt wohl auch davon ab, ob Burbach in Berufung geht. Denn solange bleibt ja noch in der Schwebe, ob er vielleicht doch ins Amt zurückkehrt. Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz könnte den Richterspruch aus nämlich Trier kippen. Einen Monat haben der ehemalige Wehrleiter und sein Anwalt Michael Mies nun Zeit, einen Antrag vorzubereiten. Ob sie den Schritt wagen, lässt Mies offen: „Es wäre zu früh, zu entscheiden, ob wir in Berufung gehen.“ Erst gelte es das Urteil juristisch zu bewerten. Nur so viel sagt der Rechtsvertreter: Ihn überzeuge die Argumentation des Verwaltungsgerichtes nicht.

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