Kein Platz für Rotoren

BITBURG. (red/har) In zwei Prozessen wurde Windkraftbetreibern der Bau von Windrädern auf Standorten in Heilenbach und Neidenbach untersagt.

Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klagen verschiedener Betreiber auf Erteilung von Baugenehmigungen oder Bauvorbescheiden zur Errichtung von fünf Windkraftanlagen in Heilenbach abgewiesen. Dies teilt die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm mit. Das Verwaltungsgericht Trier argumentierte, dass den Bauvorhaben öffentliche Belange - der in Aufstellung befindliche Regionale Raumordnungsplan für die Region Trier, Teilbereich Windkraft - entgegenstehen. Grund: Die strittigen Standorte sind als Ausschlussgebiete für die Windkraftnutzung vorgesehen. Hintergrund für die Ausweisung als Ausschlussgebiet im fortgeschriebenen Regionalen Raumordnungsplan ist unter anderem der vorgesehene Mindestabstand von 500 Metern um Siedlungsgebiete und Wohngebäude im Außenbereich. In diesen Bereichen sind keine Windkraftanlagen zugelassen. Das Verwaltungsgericht Trier folgte nicht der Argumentation des Klägervertreters, wonach das Ausweisen der auf Abstandsflächen beruhenden Ausschlussgebiete nicht berücksichtigt werden dürfe. Grundlage dieser Argumentation waren Verträge von Windkraftbetreibern bezüglich zweier Aussiedlerhöfe. Deren Besitzer sollen die Aufgabe der Wohnnutzung und die anschließende Renaturierung zugesagt haben, teilt die Kreisverwaltung mit. Gegen den Bau einer Kraftanlage in der Gemarkung Neidenbach hat sich das Verwaltungsgericht Trier mit Urteil vom 7. April entschieden. Das Gericht ging in seiner Entscheidung davon aus, dass diese Windkraftanlage aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet "Zwischen Ueß und Kyll" nicht genehmigungsfähig sei, teilt die Kreisverwaltung mit. Darüber hinaus sah das Gericht infolge des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 8. März einen Widerspruch zwischen dem beabsichtigten Bauvorhaben und den Zielen des in Aufstellung befindlichen Regionalen Raumordnungsplans. Aufgrund der Lage des Standortes in einem Landschaftsschutzgebiet und der Nähe zu einem Wetterradar des Deutschen Wetterdiensts sieht der Entwurf des Regionalen Raumordnungsplans einen Ausschluss der Windkraftnutzung am geplanten Standort vor. Gegen die Anlage hatte auch die Bürgerinitiative "Windkraftfreies Kylltal" mobil gemacht.

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