Kein Urteil im Stalking-Prozess vor dem Bitburger Amtsgericht

Bitburg. · Weil er die Kassiererin eines Supermarktes in der Südeifel mehrfach belästigt, verfolgt und dadurch in große Angst versetzt hatte, musste sich ein 48-jähriger Landwirt am Mittwoch vor dem Bitburger Amtsgericht verantworten. Da der Angeklagte jedoch möglicherweise aufgrund einer psychiatrischen Krankheit dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden muss, ein Amtsgericht eine solche Entscheidung aber nicht treffen darf, wurde das Verfahren an das Landgericht Trier verwiesen.

Die Gutachterin Dr. Sylvia Leupold hatte dem Mann, der die Kassiererin in dem Supermarkt kennengelernt, sich nach eigenen Angaben sofort in sie verliebt und sie seit Ende 2010 fast täglich belästigt beziehungsweise verfolgt hatte, eine schizotype Störung bescheinigt: Der 51-Jährige, der in den vergangenen 20 Jahren bereits vier Frauen nach einem ähnlichen Muster gestalkt hatte und dafür auch schon mehrfach zu Geld- oder Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt worden war, verkenne die Realität und könne auch von seinen Opfern deutlich gesetzte Grenzen nicht akzeptieren. Es bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass er der Frau weiterhin nachstellen werde oder, sollte er seine Hingabe zu der Kassiererin aufgeben, sich einem anderen Opfer zuwenden werde. Zudem sei nicht vollkommen auszuschließen, dass der Angeklagte auch vor Gewalt nicht haltmache. Er brauche eine stationäre Therapie, da er ambulante Angebote, die ihm in früheren Prozessen nahegelegt worden waren, nicht angenommen hatte.

Staatsanwältin Carolin Heister beantragte daraufhin die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Da ein solcher Beschluss allerdings in die Zuständigkeit des Landgerichts fällt, beschloss Richter Udo May, das Verfahren vom Amtsgericht ans Landgericht zu verweisen. (neb)

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