Keiner hat ein Recht auf Verkehrsbehinderung

Die B.50.neu – also die Verlängerung der A.60 Richtung Rhein-Main – ist ein Stück gewachsen. Vom Autobahnkreuz Wittlich bis Platten kann man nun vierspurig fahren. Wie auf allen Autobahnen oder autobahnähnlich ausgebauten Bundesstraßen sind dort langsame Fahrzeuge, wie Fahrräder, Mofas, Traktoren und Mähdrescher nicht erlaubt. Das ist gut und richtig so.

Und diese Einschätzung hat nicht mit einer Geringschätzung der Landwirtschaft zu tun. Entscheidend ist, dass langsame Fahrzeuge - und auch die inzwischen verbreiteten Monster-Traktoren sind langsam - auf Straßen, die ausgebaut wurden, damit man darauf schnell vorankommt, nicht nur ein Verkehrshindernis, sondern sogar eine Gefahr für all jene darstellen, die zügig fahren und keine solchen Hindernisse erwarten.

Einige Landwirte sehen das anders. Sie halten eine Nutzung der Schnellstraße für ihr gutes Recht, zumal dadurch Ortsdurchfahrten vom landwirtschaftlichen Verkehr entlastet würden. Man mag ihnen zugutehalten, dass keiner gerne Umwege und jeder am liebsten auf guten Straßen fährt. Das Argument der Entlastung der Dörfer würde - zu Ende gedacht - aber bedeuten, dass Traktoren und Mähdrescher auch auf Autobahnen fahren sollten, da dann in den daneben liegenden Orten weniger Verkehrsbehinderungen durch sie entstünden. Zu dieser Forderung versteigt sich vermutlich niemand, auch wenn er auf einem noch so großen, modernen Traktor unterwegs ist. Es reicht schon, dass diese Gefährte offenbar dem Fahrer den Eindruck vermitteln, er sei richtig schnell. Denn wie sollte man sonst erklären, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge auf weniger gut ausgebauten Bundesstraßen nicht auf die Idee kommen, eine Haltebucht zu nutzen, um die schnelleren an sich vorbei fahren zu lassen. Auf der B.51 zwischen Bitburg und Trier ist ein solches Verhalten jedenfalls eher die Ausnahme als die Regel.

Wobei es auf dieser Straße, die teilweise von 20.000 Fahrzeugen - darunter tausende Lastwagen - täglich genutzt wird, ohnehin absurd wirkt, dass überall landwirtschaftlicher Verkehr erlaubt ist. Dabei gibt es lange Abschnitte, wo - wie zwischen Meilbrück und Windmühle - seit dem Ausbau eine parallel verlaufende Ausweichstraße existiert, die Traktoren problemlos nutzen könnten. Freiwillig werden sie das aber nicht tun. Deshalb ist es an der Zeit, dass auch die B.51 zumindest abschnittsweise als Schnellstraße ausgewiesen wird.

Um die Debatte, die ein solcher Schritt unweigerlich auslösen würde, ein für alle Mal zu beenden, wäre vermutlich eine grundsätzliche Regelung sinnvoll, die Traktoren, Mähdrescher, Pferdekutschen, Mofas und Fahrräder von allen Bundes- und Landstraßen verbannt, die entweder wie eine Autobahn ausgebaut sind oder eine autobahnähnliche Verkehrsdichte haben. Das würde die Straßen entlasten, die am meisten Entlastung brauchen. Denn ein Recht auf Verkehrsbehinderung darf keiner für sich beanspruchen!

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort