Knöllchen-Knigge für Hundebesitzer: Gefahrenabwehrverordnung im Bitburger Land – Bei Verstößen droht ein Bußgeld

Bitburg · Für Hundebesitzer, die ihre Tiere nicht anleinen oder deren Hinterlassenschaften nicht beseitigen, kann es im Bitburger Land recht teuer werden. Ab dem kommenden Jahr wird dort nämlich die Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und Plätzen über eine Gefahrenabwehrverordnung geregelt. Und bei Verstößen droht bis zu 5000 Euro Bußgeld.

Bald ist Schluss mit lustig. Zumindest auf dem Papier. Denn ab dem kommenden Jahr gilt im Bitburger Land die sogenannte Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen.

Bis zu 5000 Euro Strafe

Wer dann beispielsweise auf dem Marktplatz sein Zelt aufschlägt oder seine Hemden im Dorfbrunnen wäscht oder aber ein Veranstaltungsplakat an das Bushäuschen tackert, der muss mit zum Teil empfindlichen Strafen rechnen.
"Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden", heißt es in der Satzung der Verordnung, die der Rat der Verbandsgemeinde Bitburger Land vor wenigen Wochen verabschiedet hat und die nach der noch ausstehenden Zustimmung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) ab Anfang 2016 gelten soll.

Für viele Gemeinden der Verbandsgemeinde (VG) Bitburger Land sind diese Regeln jedoch nichts Neues.
So wurde in der ehemaligen VG Kyllburg bereits vor drei Jahren eine annähernd identische Gefahrenabwehrverordnung verabschiedet. Und diese hat trotz der zwischenzeitlich umgesetzten Fusion mit der ehemaligen VG Bitburg-Land in den Kyllburger Gemeinden nach wie vor ihre Gültigkeit.
Laut VG-Verwaltung hat sich diese Verordnung auch bewährt. Und das gelte vor allem im Umgang mit Hunden. So regelt der Erlass unter anderem das Anleinen von Hunden, die Beseitigung von Hundekot und das Verbot von Hunden auf Spielplätzen. "Gerade diese Angelegenheiten haben einen durchaus aktuellen und immer wiederkehrenden Bezugswert bei der Ordnungsbehörde", heißt es dazu seitens der Verwaltung.

Mündliche Verwarnung

Das trifft auch für die Stadt Bitburg zu, wo eine ähnliche Verordnung bereits 2011 eingeführt wurde. Während wildes Plakatieren aufgrund des Erlasses so gut wie gar nicht mehr vorkomme, gebe es seitens der Hundebesitzer nach wie vor Verstöße, teilt Pressesprecher Werner Krämer mit.
In der Regel reiche jedoch eine mündliche Verwarnung aus. "Der Erfolg oder Nutzen bemisst sich nicht an der Zahl der ausgesprochenen Bußgelder", sagt Krämer. "Im Gegenteil: Wenn alles gut funktioniert, reichen mündliche Ermahnungen aus. Bußgelder sind die Ausnahme."

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