Mädchen missbraucht

BITBURG. (iz) "Sexueller Missbrauch von Kindern unter 14 Jahren" hieß es in der Anklageschrift: Ein 58-Jähriger aus Neuerburg wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Arbeitslosen sexuellen Missbrauch in mehreren Fällen vor. Der Angeklagte hatte in Fleringen einen Wohnwagen. "Freundschaftliche Bande" seien zu einer benachbarten Familie geknüpft worden. Dann gerieten die Kinder der Familie, die heute 15-jährige Nebenklägerin und ihr jüngerer Bruder, in die Fänge des Angeklagten. Bei den Treffen im Wohnwagen des Angeklagten sei es zu mehreren sexuellen Handlungen gekommen. Mehrere Male hat er die Brust des Mädchens berührt und ein Video von ihm gedreht, in dem das Mädchen seine Genitalien vor der Kamera entblößt. Mit 20 Mark "belohnte" der Angeklagte das Kind für den Videodreh. Bei einer anderen Gelegenheit zog sich das Mädchen aus, der Angeklagte berührte das Mädchen an der Scheide und onanierte dabei. Der jüngere Bruder der Nebenklägerin war dabei ebenfalls im Wohnwagen anwesend. Bei einer gemeinsamen Fahrradtour berührte der Angeklagte das Mädchen unter deren Bluse. Auch hat er den beiden Kindern in seinem Wohnwagen Pornofilme vorgeführt. Zu keinem Zeitpunkt wollte er nach eigenen Aussagen jedoch den Beischlaf mit dem Mädchen ausüben. Heraus kam die ganze Sache, weil dass junge Mädchen "aufmüpfig wurde und sich in der Schule einem Lehrer anvertraute", wie der Vater vor Gericht aussagte. "Zur Zeit spricht sie nicht mehr über die Vorfälle im Wohnwagen des Herrn S." Aus Angst vor dem Gerichtstermin, der ursprünglich zu Jahresbeginn angesetzt war, tauchte der Angeklagte unter. Daraufhin erließ das Amtsgericht Bitburg einen Haftbefehl. Fünf Wochen saß der Angeklagte deshalb in Untersuchungshaft. "Es gibt keine Entschuldigung für mein Tun", sagte der geständige Angeklagte vor Gericht und ersparte so dem Mädchen eine Aussage vor dem Schöffengericht. "Und ich will auch eine angemessene Wiedergutmachung leisten." Der Täter führte eine in die Brüche gegangenen Ehe und Alkoholprobleme an. "Und außerdem war es auch eher spielerisch gewesen", sagte er.Geständnis ersparte Opfer die Aussage

41 Videos - "Schmuddelvideos aus dem Fernsehen", wie der Angeklagte selbst ausführte - wurden in seinem Wohnwagen sichergestellt. "Wenn sie von Schmuddelvideos sprechen, hört sich das irgendwie komisch an", sagte der Vorsitzende des Schöffengerichts, Richter Werner von Schichau. Ein Tagmotiv blieb bis zum Verhandlungsende unklar. "Was treibt einen alten Sack wie Sie zu einem jungen Mädchen", fragte von Schichau, um das Verhalten des Angeklagten zu verstehen. "Ich weiß es nicht, ich kann Ihnen nur sagen, dass es nicht mehr vorkommt", sagte der Angeklagte. Das Gericht interessierte sich auch dafür, ob der Angeklagte in der Haft Probleme mit Mitgefangenen gehabt habe, "denn bekannterweise haben Inhaftierte wie Sie ja Probleme im Gefängnis. Denn es gibt ja einen Ehrenkodex unter den Häftling in dieser Hinsicht", führte von Richter von Schichau aus. Das umfassende Geständnis des Angeklagten bewahrte ihn sicherlich vor einer Haftstrafe. "Ein Auftreten des Kindes vor Gericht konnte so vermeiden werden", führte die Staatsanwaltschaft aus. Sie forderte zwei Jahre Haft auf Bewährung und 2000 Euro Strafe. Die Verteidigung sprach von einem Fehltritt und forderte eine milde Strafe. Das Gericht folgte in seinem Urteil dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft.

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